Ich hab gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Dort gab man mir die Auskunft, dass ich sämtliche Anschaffungsnebenkosten - egal ob diese im Jahr 2010 oder 2011 angefallen sind - in die AfA-Berechnung für die Steuererklärung 2010 miteinbeziehe.

Es wird also nur EINE AfA-Berechnung erstellt.

Nun werde ich so vorgehen, wie mir das Finanzamt gesagt hat.

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Dürfen - das ist so eine Sache. Ich denke ein Schlüsseldienst muss schon sicher gehen können, dass Du derjenige bist, dem die Wohnung gehört. Zumindest wird er sich auch nach dem Öffnen der Türe einen Ausweis zeigen lassen oder falls ein Verdacht eines Einbruches besteht, dann sofort die Polizei rufen - oder die Polizei vorab verständigen.

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