Homer hat recht. Vorsteuer kann nur dort gezogen werden, wo sie auch ausgewiesen ist. Einzige Ausnahme sind Fahrkarten im ÖPNV.

Übrigens steigt ab nächstem Jahr die Grenze von Kleinbetragsrechnungen auf 200 EUR. Dies ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes, welches im Februar verabschiedet werden soll. Es soll jedoch schon ein Anwendungserlass ab 01.01.2017 in Kraft treten.

Damit sind dann Eigenbelege bis 200 EUR möglich.

Die verlorene Vorsteuer kannst Du jedoch als "nicht abziehbare Vorsteuer" als Betriebsausgabe buchen. Somit hast Du zumindest einen Vorteil bei der Einkommenssteuer.

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Nee, es gibt VAT-IDs die mit EU-... anfangen auch für Unternehmen von anderen Kontinenten, die keine Filiale in der EU haben. Ich habe so eine Rechnung von einem Dienstleister aus Australien. 

Meiner Meinung nach, beschränken sich diese Fälle jedoch nur auf Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen verkaufen. Hier wurden die Gesetzmäßigkeiten geändert. 

In dem Fall kann das Reverse Charge ganz normal angewendet werden.

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