Hallo Ullfi,

lange Rede, kurzer Sinn, Ullfi, entweder Du hast die Frage falsch gestellt, Dich falsch ausgedrückt oder Du hast den Schuss weg !. Ich möchte Dich nicht beleidigen aber auf Deine Frage kann man nicht anders reagieren.

Warum hast Du Deine Mutter nicht aus dem Altenheim geholt ?. Ich unterstelle, dass Deine Schwester Eure Mutter ordentlich betreut und das ist das Höchste was man für seine Eltern tun kann. Was sie alles dabei verbraucht kann nur Recht und Billig sein !!!. Ich hoffe sie verbraucht alles damit für die gierigen Erben nichts übrig bleibt.

Dich bitte ich Dir vorzustellen wie das für einen alten Menschen sein kann/ist, der ein lebenlang selbständig und selbstbestimmt gelebt hat, Kinder erzogen hat und dann im Alter, möglichst kostengünstig in einen Altenheim abgeschoben wird, womöglich in ein Doppelbelzimmer mit wildfremden Menschen und allen Problemen, die das Alter mit sich bringt. Ich stelle es mir grausam vor. Mir ist schon bewußt, dass manchmal, wegen der Lebensumstände, kein Weg dran vorbei führt. Aber wo immer es vermeidbar ist, sollten die Familienangehörigen sich um die Betreuung kümmern. Grausam finde ich darüber hinaus, wenn manche Leute sich zu Lebzeit des Erblassers um das Erbe und nicht um die Person kümmern und anderen, die sich kümmern, vorschreiben wollen, was sie zum Erhalt der potentiell hohen Erbschaft tun oder lassen sollen.

Respekt und Anerkennung für Deine Schwester !!!.

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Hohe Nachzahlung statt Rückerstattung aufgrund Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung

Hallo, ich bin Frühpensionär und arbeite seit 2007 Teilzeit bei DHL. Nahe des Arbeitsplatzes habe ich seit 20 Jahren eine Wohnung habe mich aber vor Jahren entschieden, bei meinem Bruder, knapp 600 km entfernt, meinen Lebensmittelpkt zu begründen und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Lange Zeit dachte ich, nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig zu sein, was genährt wurde, da das FA mir auch nie eine persönliche Steuernummer mitgeteilt hat. Aus gesundheitlichen Gründen kam mir das damals sehr entgegen, weil mich die Steuererklärungen immer extrem belastet haben. Nun erhielt ich Post vom FA am Hauptwohnsitz, ich sollte die St-Erklärungen für 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13 einreichen in einer Frist von 10 Tagen. Aufgrund meines Anrufes stellte man dort die Unzuständigkeit fest und leitete mich an das FA Kempen, was mich kurz darauf in gleicher Weise anschrieb. Mit der Mitarbeiterin vereinbarte ich, kurzfristig 2 Erklärungen zu erstellen und die anderen sukzessive kurzfristig abzuarbeiten, was ich auch gemacht habe. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich erhebliche Kosten, die ich geltend gemacht habe. Außerdem habe ich ein Navigationsgerät abgesetzt, da ich für die berufliche Tätigkeit tägich ca 150 verschiedene mir unbekannte Anschriften anfahren muß. Für alle Anschriften aus dem privaten Bereich benötige ich keinerlei Navigationshilfe.

Nun erhielt ich die Steuerbescheide für alle Jahre.

Das Navi wurde abgelehnt, weil es Kosten der privaten Lebensführung seien.

Abgelehnt wurde auch die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung weil meine Mutter (zu der ich seit Jahrzehnten ein gestörtes Verhältnis habe) in der Nähe des Zweitwohnsitzes lebt und die Whg dort eine 100 qm Eigentumswohnung sei.

Dies trifft zu. Von 06-09 versuchte ich allerdings die Wohnung zu veräußern, was marktbedingt nicht gelang. In der Zeit habe ich nicht dort gewohnt und bin dann wieder eingezogen, da die Kosten für die Wohnung auch ohne Nutzung weiterliefen und sogar niedriger liegen, als eine diesem Zweck genügende kleinere Wohnung. Am Hauptwohnsitz nutze ich (kostenfrei) eine Wohnung im Haus meines Bruders, dort wohnen auch meine Neffen und Nichten, von denen ein Neffe mein Patenkind ist, sowie meine Freundin. Ich habe eine Heimreise pro Woche abgesetzt, die Urlaubswochen ausgenommen.

Für 07 - 09 hat das FA angemerkt, dass die Erklärungen verspätet eingingen, aber keinen Verspätungszuschlag erhoben, einen solchen jedoch für die Jahre 10, 11 und 12 festgesetzt. Dies ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der nicht Anerkennung der Kosten, soll ich nun insgesamt ca 5,500 Euro nachzahlen für 5 Jahre, davon sind insgesamt 1.000 Euro Verspätungszuschlag.

Ich will sowohl die Verspätungszuschläge anfechten, als auch die Nichtanerkennung der Kosten. Ist dies sinnvoll und wie gehe ich am besten vor? Kann ich das selbst machen oder ist dafür eher ein Steuerberater oder ein Fachanwalt ratsam? Muß ich die Nachzahlung dennoch jetzt schon leisten? MfG Bucco

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Ihr habt ja alle keine Ahnung (bitte mit Humor lesen), was geht die (Ober-)Bayern ein Preuße an ?!. Es lebe König Ludwig !, insbesondere der II.

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Hallo ellaluise,

wfwbinder und franzl haben Dir die Frage schon sehr ausführlich beantwortet. Ich möchte nur noch auf die steuerliche Relevanz des Kaufs/Verkaufs hinweisen. Damit das Finanzamt nicht zu viel von Euch bekommt würde ich wie folgt vorgehen:

1.) Das Gebäude und Nebengebäude nach dem BewG (Bewertungsgesetz) bewerten lassen.

2.) Mit der Bewertungszahl/Summe in der Hand würde ich mir überlegen, ob ich das noch kaufen möchte oder nicht.

3.) Mit Verkäufer einen Kaufpreis aushandeln, der annehmbar ist und der, abzüglich des Wohnrechts (Barwert des Wohnrechts) um den Anteil des Wohnrechts unterhalb der Bewertungssumme liegt. Im optimalsten Fall sollte der Kaufpreis im Bereich: Bewertunszahl - Wohnrecht - 20.000 Euro liegen. Der Hintergrund hierfür ist eine drohende Schenkungssteuer, die bei Euch bei 30 % liegen wird. Ggfs sollte das Wohnrecht höher ausfallen, weil davon nur, wenn Ihr in Bayern wohnt 3,5 %, Grunderwerbsteuer bezahlt werden müssen.

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Du bist schneller aus der Nummer (es gibt dann keine Nummer mehr) als Dir lieb ist oder Du das wollen würdest:

  • Die Nummer mit Deiner Frau erledigt der Andere (sie ist dann schon mal weg).
  • Das Haus holt sich die Bank

und Du kannst dann froh sein, wenn Dir der Bogen von der 2-ten Geige übrig bleibt und Du auf der Säge oder auf den eigenen oder fremden Nerven spielen kannst. So einfach war hier noch nie eine Frage zu beantworten.

Nimm es bitte mit Humor !!!.

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Ein Notar läßt und darf keinen etwas unterschreiben lassen, wenn der/die nicht voll geschäftsfähig ist. Wenn ein Notar nur einen leisen Eindruck hat, dass da jemand nicht voll geschäftsfähig ist, dann würde er sofort ein medizinisches Gutachten verlangen oder das Geschäft nicht beurkunden. Ein Notar muss auch darauf achten, dass ein Vertrag nicht zum Nachteil eines Anderen beurkundet wird.

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Bitte nicht böse sein aber ich würde Euch, wenn ich Euer Schwiegervater wäre, alleine schon wegen der Frechheit so eine Frage hier zu stellen, rausschmeissen.

Warum redet Ihr nicht mit Euerem Schwiegervater, ob er das Eine oder das Andere (das mit der Scheune oder mit dem Stroh) nicht im Eueren Sinne regeln kann ?. Ein bißchen mehr Dankbarkeit für das, was er Euch zur Verfügung stellt, würde ich ihm auch gleich bei der Gelegenheit erkennen lassen - ein Flascherl Wein oder Theaterkarte....

Wenn Ihr die Leute, die bei Euch in die Scheune gehen schlecht behandelt, behandelt Ihr gleichzeitig Eueren Schwiegervater schlecht. Dass Ihr kein Recht dazu habt selbst regulierend einzugreifen wurde Euch bereits erklärt.

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