Privatleasing als Geschäftswagen

Hallo :)

kleine Frage zum Leasing. Ich komme an der Stelle mit meinem Steuerberater nicht weiter bzw. Verständigkeitsproblem.

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens (Wechsel der Rechtsform 01.01.2013). daher gilt ja das Unternehmen als frisch.

Bisher hatte ich ein Privatfahrzeug in die Firma eingebracht und 0.30 km Pauschale genutzt.

Nun hatte ich mich für ein Leasing entschieden.

und genau hier hängt das Problem ^^ da das Unternehmen "neu" gegründet wurde, wird das Geschäftsfahrzeugleasing abgelehnt -- > Firmengründung < 12

Nun wäre die Möglichkeit doch das Fahrzeug Privat zu leasen und in die Firma einzubringen.

In Grunde genommen ist Privat / Geschäftsfahrzeug doch nur eine "Konditionssache" für Finanzamt sollte doch - sofern nachgewiesen werden kann Geschäftliche Nutzung - egal sein.

Optionen bestehen ja glaub ich wie folgt:

1) Netto von Privat an Unternehmen "vermieten"- Nachteil Ust. können natürlich nicht geltend gemacht werden

2) 0.30 km Pauschale -> ist mir persönlich zu Aufwendig und nervig. hatte ich ja vorher schon

3) Wunsch ist es: Fahrzeug ganz normal als Geschäftsfahrzeug nutzen zu können inkl. Ust ausweisen etc.

KM-Leasing -> eigentlich sollte sich die Restwertanalyse nach Abgabe des Fahrzeuges egal sein für das Finanzamt, oder?

Mein Steuerberater ist fest der Meinung, dass nach Leasingrückgabe das FA Ust. zurück verlangt. ergibt aus meinen Augen absolut keinen Sinn ... sonst lohnt sich ja sowas nie für ein Unternehmen.

Evtl kann mir jmd. hier helfen zum Verständnis :D Im Zweifel nutzt ich es als Privatfahrzeug wieder und km-pauschale.

danke!

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Hallo

per Text zu beschreiben bin ich echt schlecht :D

Also ich versuchs noch mal genauer:

1) Vorher Einzelunternehmen: Fahrzeug wurde Privat und Geschäftlich genutzt. Damals hatte ich das jetzt nicht Abrechnet.

2) zum 01.01 in eine Ltd. Privatfahrzeug wurde dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Das alte Privatfahrzeug wurde zu 85% gewerblich Genutzt. Nun ziehen wir um und meine Partnerin braucht statt 1 km zur Arbeit -> 20 km. Daher braucht Sie das Fahrzeug nun.

3) Ein neues Fahrzeug musste her. Hab mich für Leasing entschieden -> da das Fahrzeug eigentlich kaum bis gar nicht Privat genutzt werden soll.

Also war ich zu drei Anbietern in der Umgebung hin. Aufgrund der Ltd und der unter 12 Monate exestenz würde das Auto - trotz Bürgschaft - nicht geleast werden können (anscheind interne Regeln oder so. ka)

Alternative war Fahrzeug privat zu nehmen und der Firma zur Verfügung zu stellen.

1 Idee -> Private Firma -> vermieten an Ltd. -> doof, scheinselbständigkeit ... zumindest wurde mir das so gesagt. 2 Idee -> Leasing is Leasing. Privat oder Gewerblich sollte eigentlich egal sein. ist doch nur eine Konditiongeschichte und kein Gesetzt?

Zu Idee 2: Geht das Überhaupt -> Steuerberater hatte bisher keinen Ähnlichen fall. nur Monatlich per Vertrag zur Verfügung (gegen Endgeld) gestelle Fahrzeuge an die Firma. Dann aber "Netto" da Privat nicht Ust. anfallen etc. -> sagte mir der Steuerfachmann. Ist natürlich doof, da ich ungern die Ust. verschenke ^^

Mein Steuerberater ist fest der Meinung, dass nach Leasingrückgabe das FA Ust. zurück verlangt.

Laut Steuerberater soll es angeblich am Ende der Laufzeit eine Wertschätzung des Fahrzeuges geben und quasi bei der Rückgabe die Ust. auf den Restwert des Fahrzeuges vom Finanzamt erwartet wird.

Kann ich mir aber total nicht vorstellen -> erst mal ist das ja nur ein Mietfahrzeug für 3 Jahre. -> am Ende gibt es eine KM-Abrechnung o.ä. für zu viel gefahrene KM -> KM-Leasing.

Entweder hab ich das ganze Leasingthema total falsch verstanden, oder der Steuerberater irrt sich gerade Gewaltig an der ganzen Geschichte.

Warum die Unternehmen private Leasing annehmen aber nicht Geschäftlich bleibt mir jedoch ein Rätzel. u.a. kam eine Antwort ebenfalls von Sixt.

Is auch Wurst. Fahrzeug brauch ich so oder so. Bin nur gerade am schauen wie das ganze Abgerechnet werden kann.

Vielen Dank für die Hilfe!

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Moin da geb ich meinen Vorredner soweit Recht.

Grundvoraussetzung: Positive Schufa Festes bzw. geregeltes Einkommen

Beachtet werden müsste auch, das KfW-Förderung / Darlehen, oft auch von den Hausbanken oder externen Anbieter angeboten werden.

zum Beispiel: die Ing-DiBa (ing-diba.de) oder durch Makler - Gut + Günstig-Finanzservice. (Werbung durch Support gelöscht)

Wobei ich Darlehen und Girokonto nicht bei der selben Bank empfehlen würde ;) Banken trennen ungern Konten und dürfen rübergreifen, wenn es mal zu Problemen kommen sollte.

Nur so mal als Tipp.

Was genau willste denn machen? Es wird ja bei den Voraussetzungen unterschieden zwischen den ganzen KfW-Programmen.

Gruß Ivan

P.S. sollte jetzt ein Aufschrei kommen wegen Werbung für Ing-DiBa oder Makler oder KfW-Darlehen oder was auch immer. Ich kann gern den Beitrag editieren und andere Beispiele nennen ;) ne PN reicht vollkommen :P

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