Vielleicht muß ich was dazuschreiben, die Frage ist nicht so verständlich: Jeder redet von einer Versicherungspauschale für Hausrat und so weiter, die ein H4 empfänger erstattet bekommt. Bei Antragstellung vor ewiger Zeit habe ich auch meine Versicherung mit angegeben und diese ist nicht in der Berechnung mit aufgetaucht. Ich habe nun den leisen Verdacht, das dies die ganze Zeit unterschlagen wurde, bei nachrechnen ist keine Versicherungspauschale von 30 € herausgekommen, alle anderen Beträge wie Mehrbedarf für Alleinerziehung, Unterhalt und Kindergeld stimmen. Desweitern bekommen andere ihre Priv. Rentenvorsorge ( Riester ) erstattet, bei mir nicht, obwohl ich es abgegeben habe. Bekommt man diese Beträge nur wenn man noch was nebenbei arbeitet z. B. 1 € Jobber oder Geringverdiener oder steht das jedem zu? Wenn ja, einen überprüfungsantrag hab ich schon machen lassen, wäre alles in Ordnung. Wie gesagt, hab gehört, das die Versicherungspauschale bei vielen unterschlagen wurde, kann ich die Arge darauf hinweisen und eine Nachzahlung verlangen? Das wäre dann seit Jan 2006, das ich keine Versicherungspauschale erstattet bekommen habe.Durch die Gespräche in den Menien ist es mir eigentlich erst aufgefallen. Wenn aber trotz Überprüfung alles richtig ist, wo taucht dann die Versicherungspauschale auf, sie steht auch nicht bei abzüglich Freibeträge?

Danke für eure Antworten

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Erstaustattung steht nur wirklich Hilfsbedürftigen zu, du kannst aber beim sozialen Möbeldienst und wenn es unbedingt neu sein muß per Katalog auf Raten dir Möbel kaufen. Desweiteren muß ein Vermieter bei einer Kaution Ratenzahlung von 2-3 Monaten gewähren. Einfach anfragen, meist gehen sie drauf ein. Lieber 3 Monate auf Kaution gewartet, als wenn die Wohnung 3 Monate keine Miete bringt. Du hast freie Wohnungswahl, du mußt nicht unbedingt diese nehmen. Aber hast Mietvertrag schon unterschrieben, kannst du nur mit Vermieter wegen Raten verhandeln, schriftlich machen. Ansonsten mußt du dir das Geld borgen.

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Also ich habe einen Antrag beim Jugendamt gestellt. Ich bekomme für zwei Kinder: 1. Hort 43,72 € Beitrag alleinerziehend volle Erstattung, keine Zuzahlung 2. Krippe 106,00€ Beitrag alleinerziehend 83,00 € zahlt Jugendamt, Zuzahlung durch mich 23,00 €. Die Beiträge sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, Antrag entweder beim Jugendamt holen oder im Stadthaus beim Bürgerbüro, Sadtverwaltung. Hartz IV Empfänger bekommen entweder alles erstattet, Übernahme vom JA, oder müssen einen Kleinen Teil zuzahlen. Die Beiträge sind auch nach Lebensumstände, ledig oder Verheiratet, und nach Kinderanzahl die eine Einrichtung, Hort und KITA, besuchen gestaffelt. Wenn du kein Land siehst, kannst du den Antrag direkt beim JA mit einer Mitarbeiterin ausfüllen. Alle Einkünfte, Kindergeldbescheid, Elterngeld ...auch eventuelle Kreditverträge, Bausparer, Lebens- und Haus-, Haftpflichtversicherung sowie wenn Auto vorhanden, KFZ-Schein mitnehmen und Sparbücher ( NIcht die von Kindern )und Kontoauszug mit tatsächlichem Kontostand vom Tag der Antragstellung. Auch Schulden wie Darlehen und Kreditverträge oder Leasing. Man errechnet daraus euren tatsächlichen Lebensunterhalt. War viel an Input aber wichtig. So dann, wünsch noch viel Erfolg!

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