Der Kreditvertrag wurde mit der Deutschen Bank geschlossen. Die DVAG ist der Vermittler. Bei einer Zinsfestschreibung ist die Bank nicht verpflichtet das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Erst ab dem 10. Jahr steht einem ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Die einzigen Ausnahmen sind: Der Verkauf der Immobilie, Todesfall.
Wenn der Vertrag jetzt erst kurz läuft stellt sich die Bank auch sicherlich deshalb quer, weil die DVAG ja eine Provision für die Vertragsvermittlung von der Bank erhalten hat.

...zur Antwort

Den Begriff "Renovierungen" muß man in zwei Kategorien einteilen: Renovierungen und Modernisierungen

Renovierungen Unter Renovierungen versteht man so etwas wie "hübsch machen" oder die Räume dem eigenen Geschmack anpassen. Das sind z.B. Teppichböden, Laminat, Tapeten, Farbe usw.

Diese Maßnahmen haben keinen Einfluß auf den Wert des Hauses.

Modernisierungen Unter Modernisierungen versteht man, dass das Haus an den heutigen Stand der Technik angepasst wird. Das sind z.B. Wärmedämmung, Elektroinstallation, neue Iso-Fenster, Wärmepumpe usw.

Diese Maßnahmen erhöhen den Wert des Hauses.

Umbauten und Anbauten erhöhen auch den Wert des Hauses.

...zur Antwort

Wenn die eingetragene Grundschuld vom Betrag nicht ausreicht, benötigt die Bank eine zusätzliche Grundschuld für den Differenzbetrag. Hierfür fallen dann Notar- und Grundbuchkosten an.

Sie sollten mit der Bank abklären, wie hoch Ihr jetziges Darlehen noch valutiert und bis zu welchem Differenzbetrag eine Darlehensgewährung ohne zusätzliche Grundschuldeintragung möglich ist.

Eine erweiterte Zweckerklärung für die bestehende Grundschuld und das neu zu beantragende Darlehen braucht nicht notariell bestätigt werden und wird auch nicht im Grundbuch eingetragen.

...zur Antwort

Es gibt noch die Landesfördermittel. Diese Fördermittel sind an Einkommensgrenzen gebunden. Auch ist die Bauweises des Hauses mitentscheidend. Diese Fördermittel sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei einigen Bundesländern sind die Fördertöpfe aber für dieses Jahr ausgeschöpft.

Genaueres kann man bei der zuständigen Gemeinde erfahren.

...zur Antwort

Bei der Beurteilung Ihrer Bonität wird die Bank immer auch die Jahresabschlüsse Ihrer GmbH benötigen. Der Grund: Sie sind Mehrheitsgesellschafter der GmbH. Bei Minderheitsgesellschafter (unter 20 %) reichen die Gehaltsabrechnungen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.