wohl kaum, die persönliche Kreditwürdigkeit muß stimmen, die Bank hat sicher kein Interesse, den Bürgen tats. in Anspruch nehmen zu müssen. Aber der Bürge kann ja Kreditnehmer werden u. Du zahlst ihm die Raten?

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kommt wohl auf das Versicherungsunternehmen an, ich hab mal auf der Onlineseite meiner Versicherung geschaut u. Dir folgendes kopiert: Mitversicherte Personen

Ihre Private Haftpflichtversicherung leistet nicht nur für Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer Familie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag in der Familien-Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Dazu gehören:

  • Ehegatte und eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftengesetzes

  • Lebensgefährtin/-gefährte, wenn sie/er unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet ist sowie im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird

  • Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel), Kinder über 21, solange sie sich noch in der Schulausbildung oder innerhalb von zwölf Monaten anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre und/oder Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine innerhalb von zwölf Monaten anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst (siehe Bedingungen)

  • Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für den Versicherungsnehmer; Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind nicht versichert

  • Tagesmütter (bei einem maximalen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung)

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