Einfache Antworten sind die besten: Natürlich muss wie bei jeder Rechnungsstellung der Vorgang der Abrechnung komplett für jeden, letztlich auch für einen Amtsrichter nachvollziehbar sein, das gilt besonders dann wenn Nachfragen von Mietern über den gerichtlichen Klageweg entstehen. Spätestens dann hat ein Vermieter ohne Belege und allein keine Chance, weil dort gilt die HkVo in gültiger Fassung. Und dort steht alles ganz ordentlich beschrieben. hjj

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Was willst du mit dem Club monatlich verdienen ? Ab 5000,00 €/ monatlich gibst Du mir davon ein Jahr lang monatlich im voraus 5 % ab und ich verrate dir alles was du an physikalisch-technischen Vorausberechnungen für die Beantwortung benötigst ! Allerdings benötige ich dafür etliche Informationen

Ein Insider

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mmH, ein wenig verwirrend diese Homepage. Ich beantworte hier folgende Frage zu : Was beinhaltet Nebenkosten ? Als zertifizierter Messdienst für Heiz- Nebenkostenabrechnungen, Zählermontagen etc. empfehle ich Folgendes; Unterscheiden Sie einfach zwischen Warm und Kalt, denn das trifft den Nagel auf den Kopf. Zu den warmen Betriebskosten zählen lediglich die Heizkosten und die Kosten für eine Zentrale Warmwasseraufbereitung, einschl. Pflege und Wartung für den wirtschaftlichen Betrieb und nicht zu vergessen die Stromkosten für Aggregate und Pumpen , Schornsteinfeger, etc ! Zu den kalten Betriebskosten zählen alle anderen Aufwendungen eines für den Mieterverbrauch haftenden Hausbesitzers , wie Kaltwasser- und Kanal/Abflussgebühren Niederschlagswasser, Gebäude- und zwangsweise auch Haftpflichtversicherung, Müllgebühren, Allgemeinstrom, Gemeinschaftsantenne, Fahrstuhl, Hausverwalter, Messdienst, Hausmeister, etc. l

Bei weiteren Fragen einfach anrufen Tel. 02734-4795833

Hoffe ich habe geholfen

SH Siegerland-SHK Gebäudetechnik Wärmemessdienst zertif. Bausachverständiger SHK Hans-Jürgen Junker

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