Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Mietern in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es muss nur aus der Nebenkostenabrechnung deutlich hervorgehen, welche Kosten davon an Handwerker bezahlt wurden.

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Schaden, der anderen entsteht, wird normal von der Privathaftpflicht übernommen. Wenn die Tochter unter 7 Jahre alt ist, müssen allerdings deliktunfähige Kinder mitversichert sein.

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