Ich trage die Kosten für die BC 50 immer zur Hälfte ein, da diese auch privat genutzt werden kann, aber dennoch beruflich veranlasst ist. Bisher wurde es immer so vom Finanzamt anerkannt. Am besten trägst du die Kosten also zur Hälfte bei weiteren Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit ein.

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