Deine Zweifel teile ich, sieh mal http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_I-10-U-2613_Schimmelbildung-in-Mietwohnung-rechtfertigt-keine-fristlose-Kuendigung-durch-Mieter.news17219.htm

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also ich hab bei Google folgendes gefunden und hoffe, das hilft Dir weiter: "Ist die Nebenkosten-Endabrechnung noch nicht erstellt, so hat der Vermieter das Recht, einen pauschalen Teilbetrag der Kaution einzubehalten. Dieser Teilbetrag darf maximal vier Monatsbeträge der üblichen Nebenkosten betragen. Zu einem vollständigen Einbehalt der Kaution ist der Vermieter nur dann berechtigt, wenn die Nachzahlungen aus der letzten Jahresabrechnung so hoch waren wie die Kaution und zwischenzeitlich keine Anpassung der monatlichen Nebenkostenabrechnung erfolgte. Denn dann ist damit zu rechnen, dass die Nebenkostenendabrechnung in ähnlicher Höhe ausfallen wird. In diesem Fall darf der Vermieter die gesamte Höhe der Kaution zurückbehalten. " (Quelle: kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-mietkaution)

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welch Frage-natürlich-schließlich hast Du gerade Geld bei Dir, daß Dir nicht gehört. Natürlich kannst Du auch warten, ob es auffällt ohne Dich vermutlich strafbar zu machen, aber schön finde ich das nicht

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