LBS steht für LANDES-Bausparkasse. Den Fall hatte ich vor Jahren auch schon: Kunde aus NRW musste berufsbedingt nach Niedersachsen umziehen. Dort wolle er ein Haus kaufen. Seinem in NRW abgeschlossenen BSV der LBS konnte er nicht einbringen Weil die nicht in Niedersachsen finanzieren wollen. Übertragung war auch nicht möglich. Er hätte in Niedersachsen bei der dortigen LBS einen neuen Vertrag abschließen müssen. Hat er aber verständlicherweise nicht mehr gemacht.

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*Meine Gedanke ist jetzt das ich den Studienkredit komplett mit der Baufinanzierung tilge, da die Zinsen des Studienkredites höher sind als die des Baukredits.

Ich werde die Baufinanzierung zum Kauf und Sanierung eines Hauses nutzen.*

Im Prinzip geht das. Aus Sicht der Bank erhöht sich einfach nur die Darlehenssumme. Das Objekt, welches finanziert wird und das einzubringende Eigenkapital müssen das natürlich hergeben. Soll heißen, dass der Beleihungsauslauf für die Bank noch im grünen Bereich liegen muss. Bedeutet im Umkehrschluss, dass es ohne EK schwer wird, die Bank von diesem Konzept zu überzeugen.

Natürlich kann man auch mit dem vorhandenen Eigenkapital (ist welches vorhanden?) den Studi-Kredit einfach ablösen. Der Rest des Eigenkapitals fließt dann in die Baufi.

Die Kosten der Sanierung sind hoffentlich in dem Gesamtkonzept schon berücksichtig. Damit erst später bei der Bank um ein weiteres Darlehen anzufragen kommt gar nicht gut. Die nachgeschobene Finanzierung muss wegen der Werthaltigkeit der Grundschulden zwingend bei der selben Bank erfolgen. Diese Zwangslage wird schon mal gerne von den Banken ausgenutzt. Bitte dann nicht über die Konditionen wundern, die man Ihnen dann anbietet.

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Es gibt Verträge (Darlehen, Bürgschaften), aus denen sich für Sie und Ihre Eltern Verpflichtungen ergeben. Das zählt. Wird die Immobilie verkauft, wird alles nach Recht und Gesetz aufgeteilt. Sollten Verbindlichkeiten übrig bleiben, stehen die im Darlehens- und Bürgschaftsvertrag genannten Personen dafür ein.

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Einen solchen Objektwechsel finanziell zu meistern ist nicht ganz einfach. Es spielen viele Paramter mit hinein. Gibt es noch eine Finanzierung für das "alte" Haus oder ist es lastenfrei? Wie sind die zu erwartenden Zeiträume bzgl. Bauzeit, Verkaufsdauer, etc. Welche Summen stehen zur Disposition?

Diese und weitere Aspekte sind zu berücksichtigen und in ein schlüssiges Gesamtkonzept zu bringen. Steht das Konzept, kann man sich dazu die passenden Geldgeber suchen. Und erst dann kann man Angebote einholen und Konditionen vergleichen.

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Bei der Darlehensvergabe prüft die Bausparkasse die Bonität des Schuldners. Rücklastschrift(en) werden von manchen Banken/Bausparkassen sehr kritisch gesehen und sind teils ein k.o.-Kriterium für die Darlehensvergabe. Da hilft es nur, sich an einen anderen Darlehensgeber zu wenden. Denkbar ist die Prolongation bei der Bank, die aktuell finanziert hat oder auch bei anderen Geldgebern anzufragen. Die Rücklastschriften sollte man dabei nicht verheimlichen, sondern vielmehr erklären, wie es dazu kam.

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Vorfälligkeitszins bei Umschuldung nach Auflösung Erbengemeinschaft??

Guten Tag,

meine (mittlerweile) Frau, hat in Erbengemeinschaft (mit ihren 2 Geschwistern) ein Haus geerbt. Meine Frau und ich haben dann das Haus aus der Erbengemeinschaft übernommen und notariell alles gekauft (übernommen Übernahmevertrag aus Erbe) und die Geschwister ausbezahlt.

Auf dem Haus war noch ein offener Kredit von 68.000€ dem ein Bausparvertrag mit bereits 31.000 Euro gegenübersteht. Der Kredit würde 2014 ablösbar werden und soll mit dem Bausparvertrag abgelöst werden dann.

Im Notarvertrag bei der Übernahme aus der Erbengemeinschaft wurde zusätzlich geregelt, dass in dem Kreditvertrag der da noch offen ist, die Erbengemeinschaft als Kreditnehmer raus muss und WIR auch als neue Hausbesitzer dann rein. der Kreditvertrag läuft namentlich auf der Schwester meiner Frau und die 2 Miterben (1 davon meine Frau) stehen als Bürgen mit dabei.

Also bin ich zur Bank habe mein Anliegen vorgetragen, dass das Haus jetzt aus der Erbengemeinschaft von uns übernommen wird und jetzt uns gehört. Mit der Bitte den Namen im Kreditvertrag dann auf mich zu schreiben, damit alles wieder stimmt und die Bank auch wieder das Haus als Sicherheit hat (da es der Erbengemeinschaft ja nicht mehr gehört). Nix da. Die Bank verlangt einen Vorfälligkeitszins von über 3000€ nur um den Namen zu ändern. Da mit ein gehen natürlich dann noch Eröffnung neuer Kreditvertrag + Provisionen usw. Er (der Banker) bezieht sich auf ein EU-Recht, welches er mir nicht nennen will.

Hat jemand ein Tip für mich? Gibt es das Gesetz? Brauche ich einen Anwalt?

Was würdet ihr tun? Wie stehe ich rechtlich?

Danke vorab.

Gruß

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Wenn ein Darlehen vor Zinsbindungsende zurückgezahlt wird, kann die Bank einen Schaden in Form der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In diesem Fall wird kein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, sondern nur der Schuldner ausgetauscht. Das sollte die Bank gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr erledigen.

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Barkauf besser als SchuldzinsAbschreibung bei vermiet.Immobilie?

Hallo - habe von Arbeitskollegen gehört, wenn jemand Immob. zur Vermietung erwirbt, sollte er selbst wenn das Kapital vorhanden wäre besser über Darlehen finanzieren, da sich die Zinsen für das Darlehen z.B. gegenüber Mieteinnahmen abschreiben lassen. - Schulden wären immer sinnvoller.

Nun "streiten" wir im Bekanntenkreis heftig, ob trotz Möglichkeit die Immob. ohne Finanzierung zu erwerben, die Schuldzins-Abschreibung wirklich die bessere Wahl wäre.

Eigentlich könnte doch selbst ein Spitzenverdiener nie mehr als 50% seiner bezahlten Schuldzinsen zurück erhalten, oder sehen wir dies falsch. So dass selbst ein Spitzenverdiener mit der "Barzahlung " am Ende günstiger fahren würde.

Somit müsste der Abschreib.Effekt bei einem Geringverdiener ja noch viel weniger sinnvoll sein.


schlechtes Bsp: Kauf 100 Tsd. bar bezahlt, somit kein AnlageZins mehr (Bsp. 3% = 3Tsd.) für die ursprüngl. vorhand. 100 Tsd.; Mieteinnahmen usw. voll zu versteuern

alternativ

Finanzierung 100 Tsd. z.B. mit 4% also jährlich 4 Tsd. Schuldzinsen zu zahlen, die jedoch bei Mieteinkünften gegengerechnet werden könnten - dafür könnten die eigen. 100 Tsd. weiterhin eigenen Zins (3Tsd.) erwirtschaften, der jedoch auch wieder versteuert werden muss.


In den Medien wird immer wieder geraten, die beste Geldanlage wäre immer zu allererst die Schulden abzubauen...

Gibt es einen klaren Rat , welche Variante die bessere ist? Oder gar ein stimmiges Rechenbeispiel?

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Klarer Rat: Szenarien rechnen und gegenüberstellen!

Die Tilgungsaussetzung bzw. das endfällige Darlehen beinhaltet zusätzliche Risiken. Die Finanzierung wird i.d.R. auf mehrere Jahrzehnte angelegt. In dieser Zeitspanne kann/wird sich vieles ändern. Denn: erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.

Deshalb die Szenarien rechnen: Einfach mal Stück für Stück die verschiedenen Parameter verändern und man bekommt ein Gespür dafür, wann das Model kippt. In der Vergangenheit sind übrigens die wenigsten klassischen Modelle mit Tilgungsaussetzung über Kapitalversicherungen für die Darlehensnehmer gut ausgegangen.

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Die Finanzierung ist kpl. auf Kante genäht. Der kleinste finanzielle Zwischenfall (Waschmaschine, Zahnarzt, Auto, Urlaub) wäre ein Desaster. Es gibt überhaupt keine Rücklagen mehr, lassen sich auch nicht mehr aufbauen. Da geht Ihr volles Risiko.

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