wenn die Tochter verheiratet ist, so ist primär der Partner für den "Unterhalt" zuständig. Wenn dieser arbeitslos ist oder ein zu geringes Einkommen hat, dann muss sie sich um eine Tätigkeite bemühen. Geht auch das nicht, so können die Eltern herangezogen werden für den Unterhalt.

Die Frage ist auch, ob die Tochter noch in Ausbildung ist und sie generell keine Anspruch auch Hartz 4 hat.

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Das Kindergeld hat weniger mit der Staatsbürgerschaft als vielmehr mit der Steuerpflicht zu tun. Nur wer in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Da spielt Herkunft oder Nationalität keine Rolle.

Ich gehe davon aus, dass du dann keine Steuern hier bezahlen wirst bzw. du keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr hast. Damit bekommst du kein Kindergeld mehr.

http://kuerzer.de/g315r3hrm

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Längere Wegstrecke - Entfernungspauschale f. Steuererklärung

Hallo,

ich bearbeite grade meine Steuererklärung für 2011. Ich nutze dafür WISO.

Wie ist das nun mit den Kilometern, kürzeste Strecke ist prinzipiell erstmal klar, es sei denn man legt plausibel dar, warum man einen längeren Weg fährt.

Laut Routenplaner Google-Maps sind es 90 km (kürzere Strecke) mit einer Fahrdauer von 1 Std 9 min.

gebe ich meine (längere) Route über die Autobahn an, kommen 106km und eine Fahrzeit von 1 Std. 16 min raus, also laut Routenplaner 7 minuten länger.

Aber in der realität sieht das anders aus, über die Autobahn bin ich ca. 5-10 minuten schneller als über die kürzere strecke durch die Stadt.

Frage ist nun, ob das Finanzamt die paar Minuten anerkennen wird? Die (längere) Strecke fahre ich wirklich jeden Tag, weil der Berufsverkehr in der Stadt einfach ein Grauen ist.

Zudem habe ich mir eine eigene Excel-Tabelle angefertigt, in der ich Buch führe und die verschiedenen Wege mal "ausprobiert" habe und handschriftlich festgehalten habe: Datum der Fahrt, Wegstrecke (also Stadt oder Autobahn), Startzeit, Ende der Fahrt, Dauer der Fahrt und zurückgelegte Kilometer laut Tageskilometerzähler.

Wird so eine selbstgeführte Aufzeichnung in der Regel auch akzeptiert, wenn meine angegebenen Kilometer nicht anerkannt werden?

Ich fahre mit eigenen privaten PKW. Kilometer sind eindeutig nachweisbar (Kaufvertrag Anfang 2011, Kilometerstand heute). Alle Tankquittungen sind sauber aufgehoben, jeweils mit Gesamtkilometerstand und Tageskilometer vermerkt (zur Verbrauchsermittlung in Spritmonitor).

Danke euch. Grüße Olm

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gib die km an, die du gefahren bist. Wenn es die längere Strecke ist, dann begründen. Und dann abwarten, was entschieden wird.

Es ist die kürzeste Strecke anzugeben, wenn es jedoch eine längere gibt, die schneller ist, dann angeben mit den Argumenten. Fertig.

Finanzbeamte sind nicht weltfremd.

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