1) Ihr könnt, wenn kein individuelles Testament mit einzelner Fondszuordnung besteht, nur als Erbengemeinschaft verkaufen. Den Erbschein beantragen und dann wird der Komplementär auch übertragen.

2) Von dem IVG Euro Select Zwanzig würde ich mich sofort trennen, die anderen beiden könnte man theoretisch auch behalten, wie man eine Dax Aktie derzeit halten kann oder eben nicht.

3) Am besten die Preise auf dem Zweitmarkt feststellen und dann die Fonds solchen Privatleuten wie mir anbieten, weil Ihr dann die 6 bis 10% der Zweitmarktgebühren spart. Schreibt einfach eine PN, wenn Ihr ein Preisangebot haben wollt. Gleiches gilt auch für die Immobilien, auch hier mache ich gerne Angeboote, wenn es Zinsobjekte sind.

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Die Rückzahlung ist sofort fällig aber Du mußt ihn noch in Verzug setzen, was man durch eine Mahnung macht. Am besten per Fax, um den Zugang nachweisen zu können.

Erst ab Verzug bekommst Du Deine Anwaltskosten ersetzt!!!

Hier gilt auch § 286 Abs. 3 nicht, da es keine Rechnung gibt.

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