Wenn es fair sein soll dann müssten die Reparaturkosten in den Anschaffungswert mit einfließen, aber es sieht so aus alswenn es tatsächlich nicht der Fall ist. Ich war letztens beim Steuerberater und der sagte mir nach etwas recherche: Nein die Reparaturkosten fließen nicht mit in den Anschaffungswert, heißt bei einem Kauf von 10.000EUR, Reparaturkosten 1.000EUR und Verkauf von 15.000EUR muss ich die vollen 5000EUR mit 19% besteuern. Das wird meiner Meinung nach nicht korrekt gehandhabt und ich will es nicht glauben. Man kann zwar die Vorsteuer aus den Reparaturkosten ziehen, aber mehr auch nicht. Das ganze verwirrt mich etwas, da man oft liegt von Gebrauchtwagenhändlern, dass diese nur die Deferenz zwischen Einkaufspreis+Reparaturkosten und Verkaufspreis mit 19% besteuern, wären in dem Fall lediglich die 4.000EUR. Wer will bei 5.000EUR schon 798,32EUR Steuern zahlen wenn man bei 4.000EUR nur 638,66EUR zahlen kann!?

Leute ich bitte um mehere Erfahrungen bzw Meinungen diesbezüglich. Wäre sehr dankbar.

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Ja der Gewinn beträgt 4000EUR, muss dieser aber auch mit 19% besteuert werden? Manche sagen, das die Reparaturkosten mit in den Anschaffungswert einfließen und hier genau das Gegenteil. Ich bitte um Hilfe.

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  • In der Ware steckt keine Vorsteuer, da von privat gekauft.
  • Es handelt sich nicht um viel Ware, eher um eine Frage aus Interesse.

Normalerweise wäre differenzbesteuerung ja möglich, wenn der Unternehmer im Vorjahr auch der Regelbesteuerund unterlegen hätte. Wieso das hier jetzt nicht möglich sein soll wundert mich.

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