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Antwort
Die Ehepartner, Eltern und Kinder des Verstorbenen haben einen Anspruch auf den Erbpflichtteil. Geschwister und deren Kinder (Cousinen und Cousins) haben keinen Anspruch.
Hier hast du auch nochmal einen passenden Link dazu:
http://www.erbrechtstage-gera.de/faq2007.php