das ist schon denkbar, lies mal hier, da gings um einen Demenzkranken Menschen der heimgefahren wurde, das wurde auch in Rechnung gestellt: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120000453&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

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Bekommt Ihr es bar o. überwiesen. Bei Bareinzahlung wird man vielleicht einen Geldwäschebogen mit Euch ausfüllen- aber grds. keine große Sache. Ihr könnt ja erklären, wo es her ist . Wenn es überwiesen wird u. ihr es dann nur anlegen möchtet, wird es hierzu keine Nachfragen geben, denke ich. Es ist ja eine nachvollziehbare Schenkung. Beim Finanzamt würde ich es als solche melden u. gut.

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