Laut §652 BGB hat der Immobilienmakler Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es wurde ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen (muss nicht schriftlich sein).
  • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung)
  • Es wurde ein Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen.
  • Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss.
  • Der Vertrag war nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam.

Wenn die Adresse des Eigentümers identisch mit der Objektadresse ist, dann hat der Makler seine Arbeit getan und die Provision ist zu Recht beansprucht.

Falls du nicht, durch Informationen des Maklers, in die Lage versetzt worden bist, mit dem Eigentümer in Verkaufsverhandlungen einzutreten, dann ist der Provisionsanspruch zweifelhaft.

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Wenn die Möglichkeit besteht, bereits jetzt den Kauf beurkunden; Zahlung und Übergabe dann in einem Jahr. Die jetzige Wohnung rechtzeitig anbieten (min 1/2 Jahr im voraus), und Übergabe der jetzigen Wohnung an den neuen Käufer mit dem Umzug synchronisieren, d.h. möglichst frühzeitig einen Käufer haben, der dann aber halt mehrere Monate auf seine Wohnung warten kann.

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wenn Sie nicht bilanzierungspflichtig sind, zählt das Datum des Geldeingangs. Die Provision wird in der Regel brutto gezahlt, d.h. die Versteuerung ist Sache des Empfängers. Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine MWST abzuführen.

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Renditen in diesem Bereich gibt es sicher nicht risikolos. Wäre eine unternehmerische Beteiligung etwas für dich? Ich kann dir Kontakt zu einem Unternehmen vermitteln, dass Immobilien aus Zwangsverwertungen ankauft und nach 1-3 Jahren nahe des Verkehrswertes wieder verkauft. Der Gewinn entsteht durch die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf sowie die Mieteinnahmen. Die Firma prognostiziert 12-18% Rendite, hat aber in den letzten Jahren deutlich mehr erreicht. Eine Beteiligung ist ab 10.000 bzw. 15.000 Euro möglich. Ausschüttungen erfolgen bereits je nach Modell ab dem ersten bzw. fünften Jahr. Laufzeit: 5 bzw. 10 Jahre oder länger. Ein Anlegerausschuss muss den Investitionen jeweils zustimmen und ein unabhängiges Steuerbüro überwacht die Mittelverwendung. Bei Interesse melde dich einfach bei mir.

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