Hallo, ich habe mich im Internet noch einmal kundig gemacht.

Rentenversicherung

Auf der einen Seite gilt jetzt: Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 begonnen werden, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. So erwerben die geringfügig Beschäftigten Ansprüche auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen.

Weil der Arbeitgeber für einen 450-Euro-Job bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, muss der Minijobber nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von voraussichtlich 18,9 Prozent im Jahr 2013 auszugleichen. Das bedeutet einen Eigenanteil von 3,9 Prozent für ihn.

Auf der anderen Seite gilt: Minijobber können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Beschäftigte muss seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht. Folge: Der Eigenanteil des Minijobbers entfällt; lediglich der Arbeitgeber muss den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung einzahlen. Der Minijobber, soweit er nicht anderweitig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegt, verliert so Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer es also bei der Rentenversicherungsplicht belässt, keinen Antrag auf Befreiung stellt, erwirbt durch die Beschäftigung vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeit, in denen ein 450-Euro-Job ausgeübt wird, wird in vollem Umfang bei den erforderlichen Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) für alle Leistungen der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese vollwertige Pfichtbeitragszeiten müssen vorliegen um:

  • einen Anspruch auf Frührente zu haben, - Leistungen zur Rehabilitation zu bekommen (im medizinischen Bereich und im Arbeitsleben),
    • einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erwerben oder zu sichern,
    • einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu besitzen,
    • einen Anspruch auf Übergangsgeld während der Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung zu haben, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Weitere Vorteile der Mitgliedschaft des Minijobbers in der Rentenversicherung sind:

  • Es erhöht sich der Rentenanspruch und
    • die staatliche Förderung für private Altersvorsorge, die so genannte Riester-Rente, kann sowohl vom Minijobber als auch von seinem Ehepartner beansprucht werden.

Sämtliche beschriebenen Vorteile einer Rentenversicherungspflicht für Minijobber gelten auch für Minijobber in Privathaushalten. Jedoch ist hier der Eigenanteil, also die Beitragsdifferenz zwischen dem Arbeitgeberanteil mit 5 Prozent und dem vollen Beitragssatz (voraussichtlich 18,9 Prozent ab 2013) mit 13,9 Prozent etwas größer als bei den übigen Minijobs.

Ich hoffe, Du kannst etwas damit anfangen !

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Bei einem Minijob ist der Arbeitgeber verpflichtet die Sozialabgaben abzuführen, ohne dass etwas von den 450,- € abgezogen wird. Du kannst aber selber etwas in die Rentenversicherung zahlen, damit Deine Rente später mal nicht so klein ausfällt.

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