Du hättest diese Frage früher stellen sollen. Jetzt ist es meiner Meinung nach zu spät, da Du Dich ja bereits mit dem Vermieter geeinigt hast. Und nachträglich nochmal damit anzufangen, wird Dir außer viel Ärger nichts bringen !

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Ich bekam nach meinem Einzug in eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen einen VZ von 200 Euro. Da mir dieser Betrag zu hoch erschien, wurde auf meinen Wunsch die VZ auf 120 Euro gekürzt. Das zahlte der Vormieter voraus. Am Ende der Heizperiode bekam ich eine Nachzahlung über rund 560 Euro. Die habe ich auch bezahlt, da sich aus der Abrechnung ergab wäre ich bei 200 Euro VZ geblieben, hätte es keine Nachzahlung gegeben.

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auf der Vorladung sind doch sicher Angaben wie Telefonnummer oder E-Mail-Konto usw. angegeben. Und genau dort kannst Du oder Deine Freundin sich informieren. Die Angaben die Du von dort bekommst sind 100%zig richtig.

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