Kann man die Fahrt zur Lerngruppe bzw. auch zur Bibliothek als Auswärtstätigkeit angeben?

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Das Finanzamt hat mir folgendes geschrieben : "Seit der Änderung des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 ist auch eine Bildungseinrichtung, die zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte anzusehen.....dies gilt sowohl für Vorlesung als auch für Bibliothek und Lerngruppe..."

Deshalb soll ich jetzt kein Verpflegungsmehraufwand geltend machen können.

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