Ich denke es kommt auch darauf an, wie diese Klausel formuliert ist, die die Rückübertragung von Grund und Boden begründet. Evtl. ist diese gar nicht haltbar. Wenn der Anspruch begründet ist, dann würde ich eine Risikolebensversicherung abschließen, die die 100.000 im Fall des Falles übernimmt, damit Du und die Kinder abgesichert bist.
Hallo hyperfalk, l. nachstehendem Artikel kannst Du nur die 0,30 Cent ansetzen: http://www.steuerberaten.de/tag/absetzen/fahrtkosten/
Auszug:
Muss der Unternehmer oder auch Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für die Dienstreisen nutzen, kann er für die gefahrenen Kilometer je Kilometer 0,30 Euro geltend machen. Daher ist es in diesen Fällen wichtig über die dienstlich gefahrenen Kilometer Buch zu führen.
Da Du ja die 0,30 Kilometer bekommst, kannst Du meines Erachtens keine weiteren Kosten geltend machen. Solltest Du mal einen Unfall haben, dann könntest Du die Werkstattkosten ansetzen.
Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB). In Eurem Fall sehe ich es aber so, dass Eure Tochter die Prüfung zur Krankenschwester wiederholen müsste.Ihr habt ja vermutlich bereits 2 Ausbildungen finanziert, die nicht zu Ende gebracht wurden. Im Netz habe ich noch gefunden, dass der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt pauschal mit 670,- Euro angesetzt wird. (OLG-abhängig). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Ihr zahlen müsstet. Ihr könnt erstmal verlangen, dass die Tochter die Prüfung wiederholt und dafür auch lernt. Wenn Ihr nachweisen könnt, dass Sie selbst keinen Einsatz zeigt, dann werdet Ihr nicht weiter zu Kasse gebeten, der Staat wird hierfür aber auch nicht aufkommen.
Hallo MrsUnbekannt - entscheidend ist, dass Du eine Fortbildung gemacht hast, die mit Deinem Beruf zusammenhängt. Wenn Du derzeit eine Bürotätigkeit ausübst, und einen Kurs für Nageldesign besucht hast (krasses Beispiel) dann werden diese Kosten steuerlich sicher nicht anerkannt.
Mutterschaftsgeld wird nicht mit Einkommen aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit verrechnet!