Warst du zu erst selbstständig und hast dann deinen Werkijob angenommen? Falls ja liegt das daran, dass du da dann automatisch in die Steuerklasse 6 rutscht und dein Gehalt sehr hoch versteuert wird folglich. Das meldet der Arbeitgeber an. Du müsstest dann also mit deinem AG sprechen, ob er das ummelden könnte. (Rutscht dann aber sehr sicher mit der Selbstständigkeit in eine höhere Steuerklasse, wenn du dort über 450 Euro verdienst) Du kannst auf der folgenden Seite auch nochmal schauen: https://www.anwalt.org/steuerklasse-6/ Da ist alles nochmal genauer erklärt. Hier ein Auszug: "Im Unterschied zu den anderen Lohnsteuerklassen, wird in Steuerklasse VI nicht der Arbeitnehmer einsortiert, sondern nur ein einzelnes Arbeitsverhältnis. Dies ergibt sich daraus, dass Steuerklasse VI immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat und damit mehrere Einkommen generiert.....Verdienen Sie in einem zweiten Arbeitsverhältnis mehr als 450 Euro, so wird dieser in Steuerklasse VI eingruppiert."

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Eigenkapital = Geld aus eigenen Ersparnissen , Fremdkapital= geliehenes Geld

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soweit ich weiß ist ein zählt der Tag an dem du krank warst als Arbeitstag , der dir auch bezahlt wird . Wenn dein Chef dich dann mehr arbeiten lässt dann muss er dir entweder in anderen Wochen die Tage wieder gut schreiben oder dich mehr bezahlen

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Hast du ein Kleingewerbe angemeldet? Das habe ich damals auch gemacht

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Nur mit der Vollkasko wären auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen abgedeckt. So muss sie vermutlich nahezu alles aus eigener Tasche zahlen. Dumm gelaufen.

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Da ihr nicht verheiratet seit, müsst ihr entscheiden, ob das Baby bei Papa oder Mama versichert wird. Wenn ihr geheiratet habt und immer noch beide in der PKV seit, wird euer Kind auch privat versichert.

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In Österreich gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteuern. Normale = 20 Prozent; ermäßigte = 10 Prozent (aber die trifft nicht auf dich zu). Und dann hab ich noch gefunden, dass wohl in nur einigen Teilen Österreichs der deutsche Steuersatz von 19 Prozent gilt, weil es aus Zollsicht zu Deutschland gehört. Ob du nun 19 oder 20 Prozent rechnen musst, weiß ich nicht. Musst du dich nochmal erkundigen.

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Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar, wenn Sie keine steuerlichen Freibeträge bzw. Kindergeld für Ihren Sohn in Anspruch nehmen. Das gilt für Sie genauso wie für Ihre (Ex-)Frau. Bei Kindern, die bereits arbeiten und über 624 Euro im Jahr verdienen, greift das Finanzamt ein. Die darüber hinaus erzielten Einnahmen werden dann von den maximal 8.472 Euro abgezogen.

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Stellen die Autoübergabe-Rückgabeprotokolle - als elektronisches Dokument mit elektronischer Unterschrift auch als die einzigen Beweismittel Urkundenbeweis dar?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietwagen gemietet. Bei der Fahrzeugübergabe bzw. Rückgabe habe ich meine Unterschrift in elektronischer Form am Handy Touchscreen ( Smartphone) abgegeben. Daher wurden keine Unterlagen übergegeben. Und diese Unterschrift habe ich lediglich Zweck die Fahrzeugübernahme/Rücknahme abgegeben. dass bedeutet, ich habe davon gar nichts gewusst, dass es sich mit diesem elektronischen Unterschrift um einer Übergabe/Rückgabeprotokoll handelt, das wurde auch von der zuständigen Mitarbeiter vor Ort nicht erklärt. Jetzt behautptet der Autovermieter, dass neue Schaden von mir verursacht worden sind. Ein Schadenfall wurde gegen mich geöffnet. Ich habe die Schadenbehauptung bzw. Schadenersatzforderung abgelehnt und erklärt, dass der Mitarbeiter nur mündlich bestätigt hat, dass diese Schäden am Auto ihm bekannt sind und schon am Auto waren. Außerdem habe ich auch Fotos mit Datum/Uhrzeitstempel gefordert, um den Zustand des Fahrzeugs vergleichen zu können. Das wurde leider nicht nachgekommen. Autovermieter mitgeteilt hat, dass Fotos aufgenommen werden, nur nachdem die Schäden festgestellt werden. Der Autovermieter hat noch wörtlich geantwortet: “Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und auch von Ihnen unterzeichnet. Den Neuschaden haben Sie auf dem Rückgabepokoll mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Die Beschädigung am Fahrzeug wurde bei Rückgabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfasst und anhand Digitalfotos dokumentiert. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Ihren Lasten gehen“. Vieles deutet für mich darauf hin, dass ich als Opfer der Schadensregulierung ausgewählt wurde. In diesen Fall, Erfüllt diese Elektronische Unterschrift - am SmartHandy Display- die gesetzliche Schriftform? Stellen diese Übergabeprotokoll/Rückgabepokoll - als elektronisches Dokument mit elektronischen Unterschrift versehen sowei auch als die einzige Beweismittel- Urkundenbeweis im Sinne des Gesetzes dar? Ich freue mich sehr auf Ihre Anrwort und vielen Dank im voraus Mit Freundlichen Grüßen

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Hallo, ich habe hier (http://www.versicherungsbote.de/id/88388/Unterschrift-Tablet-Ungueltig-Darlehnsvertrag-Oberlandesgericht-Muenchen/) einen Beitrag gefunden, der sagt, dass die Unterschrift auf einem Tablet-Computer nicht die gesetzliche Schriftform einhält. Womöglich gilt das ja auch in Ihrem Fall. Haben Sie schon mal einen Rechtsanwalt dazu befragt? Der findet sicher auch noch einiges zu dem Thema. Viele Grüße

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Fahrzeuge, die nicht aus dem Raum der Europäischen Gemeinschaft einfegührt werden, müssen verzollt werden. Auch eine Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden. Für den Zoll werden 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten) fällig. Für die EInfuhrumsatzsteuer 19 Prozent. Ist also genauso hoch wie Mehrwertsteuer. Bezieht sich auf Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).

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