Freie Künstler. Du bist Freiberufler. Eine Unternehmensform, wie e.K., brauchst du dann nicht. Einfach Gewinn und Verlustrechnung beim Finanzamt abgeben.
Kleinunternehmen bist du nur, wenn du unter etwa 17.500,- Euro pro Jahr verdienst. Liegt dein Einkommen darüber, bist du kein Kleinunternehmer mehr. Als Künstler musst du deine Preise in Rechnungen nur ohne Mehrwertsteuer angenommen und darauf hinweisen, dass du Kleinunternehmer bist.