Auf der Lohnsteuerbescheinigung müßte die Abfindung unter "Entschädigung Arbeitslohn für mehrere Jahre" eingetragen sein. Diesen Betrag in Anlage N hinter Randnummer 17 eintragen und die Lohnabrechnung mit der Abfindung mit der Steuererklärung abgeben. Falls du Kirchensteuer zahlst, kannst du bei der zuständigen Kirchenverwaltung eine Ermäßigung der Kirchensteuer auf die Abfindung beantragen. Dafür einen formlosen Antrag + Einkommensteuerbescheid + Lohnabrechnung mit Abfindung an die Steuerverwaltung schicken.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.