Ja, der Arbeitgeber kann vereinbaren, was er will, solange er nicht gegen die guten Sitten verstößt. So muss z.b. mindestens eine gewisse Anzah von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag angegeben werden, meines Wissens 24 Tage, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wenn es einen Tarifvertrag gibt für die Branche, dann muss sich der Arbeitgeber an diesen halten, ausser er bezahlt Mitarbeiter aufgrund ihrer Qualifikation übertariflich.

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Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

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Hallo BineF, ich würde mich als freie Mitarbeiterin anstellen lassen. Du musst vermutlich ein gewerbe anmelden. Da Du aber in deinem Hauptjob wesentlich mehr arbeitest, musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, da es sich nur um ein Nebengewerbe handelt. Versteuern musst Du allerdings die Einkünfte, Du zahlst aber keine Umsatzsteuerm wenn Du weniger als 17.500Euro pro Jahr umsetzt. Ausserdem kannst Du Deine Aufwendungen, die Du hast, dagegen rechnen. Lies mal nach unter "Klengewerbe". Rechnungen musst Du stellen.

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Deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden nicht bezahlen. Wenn Du Dir aber jeglichen Ärger mit "ihr" sparen willst, dann melde den Schaden Deiner Versicherung - die Versicherung setzt sich mit der Freundin Deines Ex-Mannes auseinander. Es wird auf deliktunfähig rauslaufen - die Versicherung wird nicht zahlen, da Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast - das Kind war ja beim Vater, der hatte die Aufsichtspflicht.

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