Solange der Absender deinen Namen mit auf die Sendung schreibt, ist alles ok und die Sendung sollte problemlos zugestellt werden. Ein Problem gibts höchstens,wenn ein Absender deinen Namen nicht mit draufschreibt...denn dann bist du drauf angewiesen,dass der Postbote nicht zum ersten Mal was bei dir zustellt, also mit dem Firmennamen was anfangen kann. Gerade bei privaten Paketdiensten mit häufig wechselnden Fahrern könnte das früher oder später Probleme geben.

...zur Antwort

Widerspräche ein angekündigter Drogentest nicht dem Sinn der ganzen Sache ?

...zur Antwort

Mit Bestehen der letzten Prüfung bist du automatisch Geselle. Es wird allerdings je nach Innung unterschiedlich gehandhabt, ob man nur das Zeugnis kriegt oder ob es nochmal eine Urkunde o.ä. gibt. In manchen Berufen (z.B. bei den Automechanikern) scheint die Urkunde wohl durchaus noch gängige Praxis zu sein, weil die sie gerne im Büro ihrer Werkstatt aufhängen. Ich selbst (Gas-Wasser-Installateur) habe auch noch einen Gesellenbrief bekommen, aber das Ding ist höchstens so groß wie eine Glückwunschkarte zum Geburtstag und macht auch optisch nicht viel her. Na wenigstens stehen keine Noten drauf, denn die waren damals nicht so prall :-O.
Bei meiner Frau (Glasgestalterin) hat ihren Abschluss im gleichen Jahr gemacht wie ich und hat nur ein stinknormales Zeugnis (wie jedes Jahr) von der Berufsschule bekommen, wo dann unten in einer Zusatzzeile sowas drinsteht wie "Dieses Dokument gilt als Nachweis des erlangten Gesellenabschlusses.".

...zur Antwort

Die Arbeitsagentur ist nicht mehr so spendabel mit Kostenübernamen wie früher. Gerade wenn es um längerfristige Ausbildungen/Umschulungen geht. Da wird dann geprüft, wie die Jobchancen im bisherigen Beruf sind,wie der Arbeitsmarkt im Wunschberuf sind usw. Einfach mal so "mal schauen, was mir Spaß macht", da stellt sich die Agentur quer. Ich würde dir raten, einfach mal bei den entsprechenden Einrichtungen anzufragen,ob du sowas wie ein Schnupperpraktikum machen kannst. Dann bekommst du einen Einblick in die verschiedenen Bereiche und gerätst mit etwas Glück an eine Einrichtung, die dir so eine Einstellungszusage geben würde. Auch wenn ich es in Anbetracht der Dauer so einer Ausbildung (m.W. 2 Jahre) doch für reichlich unwahrscheinlich halte, da sich Firmen mit längerfristigen Zusagen gerne zurückhaltend zeigen.

Sorry,wenn ich dir da keine besseren Informationen geben kann. Ich habe selbst lange Zeit um eine Umschulung kämpfen müssen und weiß daher genau, wie hart das ist. Ich habs auch nur gekriegt,weil ich irgendwann so weit war,dass ich meine Vermittlerin angebrüllt habe,weil sie mich zum 3. oder 4.Mal in die gleiche sinnlose Maßnahme stecken wollte.

...zur Antwort

Mein Neffe hat letztes Jahr den Führerschein bestanden. Er hat auch so eine Prüfungsbestätigung bekommen, weil sein Führerschein noch nicht fertig war (ich glaube,die Dinger werden inzwischen immer erst nachträglich angefertigt). Da stand ausdrücklich drauf, dass dieser Zettel im A4-Format übergangsweise als Führerscheinersatz gilt.

...zur Antwort

Was genau hast du da unterschrieben ? War das nur eine Empfangsbestätigung? Die wäre irrelevant. Oder war die "Kündigung" eigentlich ein Aufhebungsvertrag ? In letzterem Fall hast du nämlich ein Problem mit der Arbeitsagentur, solltest du ab 1.9. noch keinen neuen Job haben. Man darf nämlich nichts tun,um seine Hilfebedürftigkeit zu steigern (d.h. man darf nicht selbst kündigen, keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben usw). Dann droht dir nämlich vom Amt eine 3monatige Sperre. Egal was von beidem nun zutrifft, du solltest dich umgehend arbeitssuchend melden, das ist vorgeschrieben.

Was deinen Urlaub und die Überstunden angeht: Urlaub wird üblicherweise nur anteilig für jeden Monat der Firmenzugehörigkeit im laufenden Jahr gewährt. Sprich: Wenn du beispielsweise 24 Urlaubstage pro Jahr bekommst (also 2 Urlaubstage pro Monat) und nach 8 Monaten gekündigt wirst, gewährt dir der Arbeitgeber für das laufende Jahr meist auch nur 16 Urlaubstage für 2023 (8 Monate x 2 Tage). Gängige Praxis ist es, dass man noch zustehende Urlaubstage + Überstunden kurz vor Ende der Beschäftigung in Anspruch nimmt. Urlaub/Überstunden auszubezahlen ist im Bundesurlaubsgesetz eigentlich nur für den Fall vorgesehen, dass keine Zeit ist, um das alles noch in Anspruch zu nehmen. Wenn dein Arbeitgeber dir erst nochmal einen neuen Auftrag gibt, dann wirds wohl tatsächlich auf eine Auszahlung hinauslaufen.

Eine Kündigung kann der Arbeitgeber übrigens zurückziehen.

...zur Antwort

Ich finde es eher ungewöhnlich,dass da eine genaue Stundenzahl pro Monat drinsteht, denn üblich ist eher eine Angabe der Stundenzahl pro Woche. Je nachdem wieviele Arbeitstage der Monat hat (üblicherweise 22 oder 23) kommen dann im Endeffekt unterschiedlich viele Stunden pro Monat raus. Bei einer 40h-Woche sind das dann eben 8h pro Tag und bei 23 Arbeitstagen/Monat in der Summe 184h/Monat. Ist also m.E. alles ok.

...zur Antwort

Rechtlich gesehen hast du ja einen Führerschein (genauergesagt die gesetzliche Erlaubnis,ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen). Allerding schreibt § 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung vor,dass du ihn mitführen musst. Ein Verstoß wäre jedoch "nur" eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 10€ geahndet,wenn du erwischt wirst.

...zur Antwort

Meine Ausbildungszeit war von 1992-1996. Damals wurden Berufsschulen eher von Hauptschul-/Realschulabsolventen besucht (Abi war noch eher was für Leute, die studieren wollten). D.h. die meisten Schüler der Berufsschulen waren so etwa zwischen 16 und etwa 22 Jahren alt. Der älteste Schüler in meiner Klasse war 35....der war allerdings Umschüler.
Heute dürfte das Durchschnittsalter u.U. etwas nach oben gegangen sein, da die Zahl der Abiturienten seit damals angestiegen sein. Also diejenigen, die sich nach dem Abi für eine Ausbildung statt ein Studium entschieden haben, drücken den Altersdurchschnitt nach oben.

...zur Antwort

Keine Panik, das ist normal. Die Zapfsäule weiß natürlich nicht, wieviel du tanken willst und ob dein Konto gedeckt ist, daher "blockiert" sie erstmal einen gewissen Betrag auf dem Konto. Das sind die 100€. Tatsächlich abgebucht wird aber dann nur das, was du tatsächlich getankt hast. Mal überspitzt ausgedrückt ist das so,als würde sich der Kassierer in einer klassischen Tankstelle erstmal dein Portemonaie zeigen lassen, ob du tatsächlich genug Bargeld dabei hast, bevor du tanken darfst.

...zur Antwort

Das kann hier niemand wissen,weil wir deine Eingruppierung (d.h. in welche Lohngruppe du fällst), nicht wissen können. Allerdings gibts einen Tarifrechner für AVR Caritas. Der zeigt sowohl Brutto,als auch Nettolöhne an.
https://www.oeffentlichen-dienst.de/rechner/339-2022/3853-avr-2022.html

...zur Antwort

Hier was zum Thema Abhören:
https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiter-abhoeren/

Und zum Thema Videoüberwachung:
https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/

Und noch was zum Thema E-Mail-Überwachung, aber das dürfte wohl auf Whatsapp übertragbar sein.

Whatsapp zu überwachen ist relativ einfach, dazu muss man eigentlich nur "Web-Whatsapp" nutzen. Das ist eigentlich dazu gedacht, dass man WA auch am Rechner nutzen kann. Wenn ihr eine Whatsapp-Gruppe habt, kann euer Chef das mitlesen, wenn er entweder selbst Mitglied dieser Gruppe ist, oder aber irgendein Nutzer ihm mal sein Handy kurz überlassen hat und der Chef Web-Whatsapp aktiviert hat. Das könnt ihr unter Android so prüfen: Whatsapp öffnen, oben rechts die 3 kleinen Punkte auswählen und die Option "Web-Whatsapp" öffnen. Im sich öffnenden Fenster sieht man, ob irgendwo ein Rechner mit Web-Whatsapp für die betreffende Rufnummer registriert ist. Das muss aber jeder teilnehmende Nutzer der Gruppe machen (sprich: selbst wenn bei dir kein eingeloggter Rechner angezeigt wird), kann auf den Handys der Kollegen natürlich trotzdem ein Rechner eingeloggt sein.

...zur Antwort

Du kannst auch trotz Pflege deines Vaters ALG2 beziehen und bist in dieser Zeit nicht mal verpflichtet, einen Job anzunehmen. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II:

(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass...
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Das Pflegegeld (das eigentlich dir zusteht), ist nicht mal beim ALG2 als Einnahmen anrechenbar (lt. §1 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld).

...zur Antwort

Lassen wir mal den Aspekt, ob diese Leute überhaupt gesundheitlich in der Lage zur Arbeit in der Lage sind, so sind diese Leute oft schon aufgrund anderer Sachen gar nicht in der Lage, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Keine Ausbildung, vielleicht noch irgendwelche Suchtprobleme, mangelnde Mobilität usw. Zudem haben die Leute auch irgendwann einfach keine Lust mehr zur Arbeit und daher gewisse Strategien entwickelt, wie sie sie verhindern können. Kein Chef will sich sowas freiwillig ans Bein binden. Und kein Jobcentermitarbeiter sich unnötig mehr als nötig herumstreiten. Darüber hinaus ist es ein offenes Geheimnis, dass die Zahl der Arbeitslosen insgesamt ein Mehrfaches dessen beträgt, was wir an freien Jobs haben. Warum sollte sich irgendjemand (Arbeitgeber oder Jobcenter) die Mühe machen, jemanden, der sowieso nicht arbeiten will, in Arbeit zu bringen, wenn man in der gleichen Zeit, andere Leute viel besser und einfacher vermitteln könnte ?

Übrigens haben in der Vergangenheit solche Schnapsideen wie 1€-Jobs nicht zum Erfolg geführt, wo sie Parks aufräumen, öffentliche Grünflächen mähen und ähnliche Aufgaben übernehmen sollten. Denn wie sich rausstellte, sorgte das dafür, dass diejenigen, die diese Jobs vorher bezahlt bekommen haben, dafür rausgeschmissen und durch die billigeren 1€-Jobber ersetzt wurden. Was also als Methode zur Senkung der Arbeitslosigkeit eingeführt hat, sorgte im Endeffekt nur für noch mehr Arbeitslose.

...zur Antwort

Ich weiß nicht, wie das koreanische Recht aussieht, aber das deutsche Recht sieht üblicherweise vor, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert,sobald man eine andere Staatsbürgerschaft verliehen bekommt. Ausnahme: man hat "enge Bindungen" nach Deutschland, dann kann man die sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung" beantragen und darf dann beide Staatsbürgerschaften führen. Einfach mal nach diesem Begriff googlen,dann solltest du nähere Infos dazu finden.

...zur Antwort

Ich bin kein Anwalt, aber nach meinem Rechtsempfinden kannst du wohl nicht sonderlich viel machen. Wenn deine Mutter noch lebt, kann sie mir ihrem Eigentum machen was sie will. Ob du das Haus normalerweise irgendwann erben würdest, spielt keine Rolle.

...zur Antwort

Vermittlungsvorschläge werden heutzutage nicht mehr manuell von irgendeinem Vermittler auf die "Kunden" zugeordnet,sondern ein Computer übernimmt die Auswahl. Und je nachdem, welche Kriterien er da beachten soll, kommt da halt auch gerne mal Mist dabei raus. Im vorliegenden Fall wurde offenbar nur diese Krierien beachtet "Firma sucht Mitarbeiter" => "Kunde MensA264 ist gerade arbeitslos und hat die nötige Qualifikation" => "Schicke VV raus!". Für Kriterien wie "ist doch sinnlos" hat der Computer keinen Sinn, ihn interessiert nur das hier und jetzt, denn zumindest die blanke Theorie sagt, dass es ja sein *könnte*, dass die Person tatsächlich noch übergangsweise für die 35 Tage woanders einen Job finden könnte.

...zur Antwort

Mal so am Rande gesagt: Du weißt schon,daß du dich nach amerikanischem Recht strafbar gemacht hast, wenn du dich ohne entsprechendes Visum bzw ohne vorhandene Arbeitserlaubnis vor Ort in den USA bewirbst ?
Die Praxis sieht aber so aus,daß man es eher schwer nachweisen kann, solange dich nicht irgendein potentieller Brötchengeber anschwärzt.

...zur Antwort

Ich weiß,daß ein Auto mehr Geld kostet als nur den Sprit, trotzdem möchte ich jetzt mal nur die Spritkosten einbeziehen. Wenn dein Auto beispielsweise 8l/100km frisst und der Umweg 5km beträgt,kostet dich dieser Umweg also 0,4l Sprit. Wenn du dort nun für 1,60€/l statt 1,65€/l tanken kannst, kostet dich der Umweg folglich 0,64€ und du müsstest mind. 12l tanken, um diese Mehrkosten wieder reinzukriegen.

...zur Antwort
wenn leer

Ich danke,wenn die Tankanzeige unter Viertel sinkt. Da wir hier in der Pampa nicht soviel Auswahl an Tankstellen haben, ist es überflüssig, nach der billigsten Tanke zu suchen (die Preise unterscheiden sich eh nur um 1-2 Cent). Selbst wenn ich den 60-Liter-Tank vollmachen würde, wäre der Preisunterschied an der Kasse bei wahnwitzigen 1,20€. Ob ich da nun z.B. 96€ oder 97,20€ bezahle,macht bei diesen Summen kaum noch einen Unterschied.

...zur Antwort