also, erstens ist das nicht erlaubt und zweitens bekommst du diesen negativen Preis nur am sogenannten Terminmarkt. Hier werden Kontrakte zu je 1000 Barrel gehandelt - also 159 Tausend Liter. Und die musst du dann in Texas an der Pipeline entgegen nehmen. Kannst du das? :-D

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Das steht in den jeweiligen Versteigerungsbedingungen der versteigernden Einheit. Also etwa dem Amtsgericht. In der Regel muss ein Bevollmächtigter eine Bietungsvollmacht vorlegen, die von einem Notar oder Ortsgericht beglaubigt ist.

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Du bringst die Begriffe Kurs und Angebot/Nachfrage (Bid/Ask) durcheinander.
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Der Kurs ist immer der zuletzt stattgefundene Umsatz. In diesem Fall €10,50 vom Vortag.
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Da nach Börsenschluss gute Nachrichten kamen, war zur Eröffnung niemand mehr bereit, zu €10,50 zu verkaufen. Du hättest also keine Aktien bekommen.
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Du kaufst also nicht zum zuletzt stattgefunden Umsatz (= Kurs) sondern zum angebotenen Preis. Das ist der Preis zu dem ein Verkäufer bereit ist zu verkaufen.

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Jeder kann bürgen. Wen der Vermieter aber akzeptiert, ist seine Entscheidung. Wichtig ist, dass der Bürge ausreichend Einkommen bzw. finanzielle Mittel hat, um einzuspringen, wenn der Student nicht zahlen kann. Dieser haftet dann vollumfassend.

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das kommt darauf an! Entweder seine Privathaftplicht oder keine... Wenn ihr im gleichen Haushalt wohnt, dann zahlt die Versicherung nicht, ansonsten schon.

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nunja, es ist alles eine Frage der Interpretation. Letztendlich muss er dem Sachbearbeiter der Finanzbehörde glaubhaft machen, dass er das Sky-Abo für seine Tätigkeit benötigt und verwendet. Eventuell ist noch die prozentuale Privatnutzung zu berücksichtigen.
Letztendlich ist die Vorgehensweise die gleiche wie bei einem Telefonanschluss.

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normalerweise sollte der Arbeitgeber gegen Vorlage der Kostennotiz den Betrag übernehmen. Geschieht dies nicht, so kann mit der Einkommensteuererklärung die Ausgabe als Werbungskosten angesetzt werden, was letztendlich zu einer anteiligen Rückzahlung der Steuer führen wird.

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ich würde zahlen. Die deutschen Behörden vollstrecken auch für die italienischen Tickets!

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Ich würde unter einer "Barspitze" ungewöhnliche Schwankungen im Barbestand verstehen. Habe den Begriff aber noch nie gehört. Und was das mit der Besteuerung von Schuldverschreibungen auf sich hat, kann ich mir auch nicht vorstellen. Hier hat wohl jemand ein neues Wort kreiert.

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Dann besteht die Gefahr, dass die Liquidität der Aktien entsprechend zurückgeht und der Kurs der Aktie deutlich sinkt. Die Deutsche Bank will ja nur 50% der Anteile, der Rest könnte illiquide dahindümpeln.
Momentan sind 67 Millionen Postbank-Aktien in Streubesitz, also nicht in der Hand von Großaktionären. Um die angestrebte Kontrollmehrheit zu bekommen, müssten der Deutschen Bank nach derzeitigem Stand rund 42,3 Millionen Aktien angedient werden. Dies müsste vor allem über das Angebot funktionieren, denn es ist äußerst ambitioniert, über die Börse auf die Mehrheit zu kommen. Der Umsatz von Postbank-Aktien liegt momentan nur bei etwa 400.000 Aktien am Tag, zudem wären große Zukäufe kurstreibend. Kauft die Deutsche Bank dagegen binnen eines Jahres nach Ablauf der Übernahmefrist außerbörslich Postbank-Aktien zu einem höheren Preis als 25 Euro, müsste sie allen Postbank-Aktionären, die das freiwillige Übernahmeangebot annehmen, den Differenzbetrag nachzahlen, um diese nicht zu benachteiligen.
Manche Aktionäre spekulieren, dass die Deutsche Bank ihr Übernahmeangebot Anfang November aufpeppt, wenn sich abzeichnet, dass nicht genügend Anleger die derzeitige Offerte annehmen. Alle Anteilseigner, die ihre Wertpapiere bis dahin abgetreten haben, würden dann ebenfalls den höheren Preis erhalten. Allerdings bessern Käufer vor allem dann ihre Gebote nach, wenn es sich um eine feindliche Übernahme handelt oder ein konkurrierendes Angebot abgegeben wurde. Beides ist bei Deutscher Bank und Postbank nicht der Fall.
Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen, können darauf spekulieren, dass die Deutsche Bank spätestens 2012 nach der Übernahme von weiteren 27,4 Prozent an der Postbank einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit dem Bonner Institut abschließen wird. Dafür braucht sie die Zustimmung von 75 Prozent der anwesenden Stimmen auf der Hauptversammlung. Die Deutsche Bank müsste rebellischen Aktionären dann eine Garantiedividende oder Abfindung bieten. Diese müsste entweder dem gewichteten Postbank-Aktienkurs der vorangegangenen drei Monate entsprechen oder dem von zwei gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfern errechneten Unternehmenswert entsprechen - je nachdem, welche Variante zu einem höheren Kurs führt. Offen ist allerdings, ob Aktionäre damit mehr als die derzeit gebotenen 25 Euro rausschlagen können. Zwar kommt es fast immer noch zu einem Spruchverfahren, in dem ein Gericht die Abfindung auf Klage von Aktionären hin überprüft. Dafür allerdings brauchen diese einen sehr langen Atem: Spruchverfahren ziehen sich meist über Jahre hin.
Sobald die Deutsche Bank 95 Prozent der Postbank-Aktien hält, kann sie einen Zwangsausschluss (Squeeze Out) der freien Aktionäre vornehmen. Sie müsste dann eine Abfindung zahlen. Das Verfahren der Preisfindung verläuft ähnlich wie bei einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.

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du hast 6 Wochen nach Ziehung der Lastschrift Zeit, diese zu widerrufen. Das machst du einige Male und das Machmichglücklichkonto deiner Ex im Kaufhaus wird deaktiviert...

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