Häufig bieten die Rechtsschutzversicherungen inzwischen eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Bei den meisten werden dabei auch sonst nicht versicherte Fälle übernommen (z.B. nicht versicherte und nicht versicherbare Angelegenheiten. Allerdings kann man dann den Fall auch nur telefonisch schildern, Unterlagen etc. werden nicht eingesehen/bewertet. Aber du kannst dir zumindest eine Auskunft holen, ob sich ggf. ein weiteres Vorgehen auf eigene Kosten lohnt.

Ruf einfach bei deiner Versicherung an.

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Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Einige Rechtsschutzversicherer bieten Tarife, bei denen sie es honorieren, wenn der Versicherungsnehmer im Schadenfall zu einem vom Versicherer vorgegebenen Anwalt geht. Das kann entweder ein Bonussystem oder aber auch der Verzicht auf die Selbstbeteiligung sein.

Frage bei deinem Versicherer einfach nach, welcher Nachteil dir entsteht.

Übrigens sind die empfohlenen Anwälte nicht unbedingt schlechter als der Anwalt nebenan. Die Rechtschutzversicherer haben meist mehr Informationen über die Anwälte, z.B. ob sie sich auf Themen spezialisiert haben oder wie zufrieden die eigenen Kunden mit der Kanzlei waren. Wahrscheinlich haben sie dann auch Vereinbarungen oder Erfahrungen zu den abzurechnenden Kosten. Jedenfalls hat die Rechtsschutzversicherung ein großes Interesse daran, dass die Anwälte gut sind und ihre Prozesse gewinnen - das senkt nämlich die Kosten für die Versicherung.

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Der Arbeitgeberwechsel muss bei der Rechtsschutzversicherung nicht angegeben werden.

Es sei denn, du hattest bisher einen Tarif für den Öffentl. Dienst und bist nun aus diesem ausgeschieden. Weiterhin muss angegeben werden, wenn du selbständig oder freiberuflich tätig wirst.

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Die Steuer-ID ist erst vor einigen Jahren eingeführt worden. Diese behält die Person ein Leben lang und wird auch schon nach der Geburt zugeteilt. Diese Steuernummer wurde aber nicht vom örtlichen Finanzamt sondern zentral vergeben.

Die (alte) Steuernummer wurde davor bei den Finanzämtern verwendet. Diese war an dem jeweiligen Finanzamt gebunden und wenn das Finanzamt gewechselt wurde (z.B. durch Umzug), erhielt man eine neue Steuernummer.

Für alle aktuellen Anfragen gibst du die Steuer-ID an.

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Bestattungskosten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings müssen die Kosten der Bestattung erst vom Nachlass des Erblassers abgezogen werden. Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht mehr möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.

Außerdem muss es sich um die Bestattung eines nahen Verwandten handeln.

Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbaren Eigenbelastung abgezogen.

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Also, du kannst die Versicherung der Reihe nach Ausschließen:

Kfz.-Haftpflicht: zahlt nicht,

  • da der Schaden am Eigentum des Halters nicht versichert ist:

    "Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs." (AKB 2008)

  • "Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt." (AKB 2008)

Private Haftpflicht der Schwester: zahlt nicht die Schäden am Kfz.,

  • "Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind." (AHB 2010)

Private Haftpflicht der Schwester: könnte zahlen für Schäden am Tor. Da sollte sie mal nachfragen.

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Ja, sie darf wenn sie dir auch weitere (kostenlose) Alternativen bietet, dass du an deinen Kontoauszug kommst. Und da die meisten Banken - oder zumindest alle, die ich kenne - die Möglichkeit bieten, sich die Auszüge selbst zu am Drucker zu ziehen, ist die Zusendung nur eine weitere Servicedienstleistung die berechnet werden kann. Manche Banken verlangen dann nur die Portokosten als Auslagenersatz, andere Banken gleich eine saftige Gebühr.

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Natürlich kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist auch gar nicht so schwer und wie das funktioniert, schrieb ja schon Charli.

Vorher solltest du dir aber wirklich bewusst sein, ob du beweisen kannst, dass dein Ex-Freund bei dir Schulden hat. Wie du schreibst kannst du bisher nur beweisen, dass du einen Teil der Miete gezahlt hast und das für den offenen Teil das Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten wurde. Das beweist streng genommen nur, dass du deinen Mietverpflichtungen nicht ordentlich nachgekommen bist. Um darzustellen, dass dein Ex-Freund seinen Anteil nicht gezahlt hat, müsstest du eine Vereinbarung vorlegen oder z.B. mittels Zeugen nachweisen können, wie die Aufteilung der Kosten bei euch intern geregelt war. Wenn du das nicht hast, sieht die Beweislage nicht sehr gut aus.

Was kannst du also machen? Ein Mahnbescheid kostet dich erst mal Geld, dass du auslegen musst. Wenn er Widerspruch einlegt, musst du klagen. Da kommen weitere Kosten auf dich zu. Vielleicht kannst du es ja versuchen, mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren, z.B. jeden Monat 40 EUR. Dann hast du das Geld wahrscheinlich sicherer und schneller, als auf die "harte Tour".

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Die Höhe des Dispositionskredites ist meist nicht bei der Kontoeröffnung schriftlich festgelegt, sondern wird anhand deiner regelmäßigen Kontobewegungen von der Bank eingeräumt. Dieser wird anschließend auf deinem Kontoauszug vermerkt.

Die Bank kann die Höhe des Dispo im eigenen Ermessen verringern und gibt dir das normalerweise über den Kontoauszug bekannt. Eine separate Benachrichtigung gibt es darüber allerdings nicht.

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Der Vermieter kann die Nebenkostenvorauszahlung im Mietvertrag festsetzen. Diese sollte aber nach oben hin realistisch sein (nach unten ist das Sache des Vermieters).

Da z.T. Kosten der Wohnung nach Anzahl der Personen abgerechnet werden können, können sich die Nebenkosten auch mit einer neuen Person im Haushalt erhöhen. Das Alter der Personen spielt keine Rolle.

Demnach ist es möglich, dass der Vermieter eine höhere Nebenkostenvorauszahlung möchte. So wird auch eine höhere Nachzahlung an Nebenkosten nach der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter vermieden.

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Kapitalerträge von Kindern sind in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern nicht einzurechnen. Für Geld, dass den minderjährigen Kindern gehört, können die Eltern jeweils einen gesonderter Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilt. Diese (also pro Kind) sind jeweils von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.

Zu achten ist darauf, dass die Schenkungen im Rahmen der Freibeträge bleiben und das Geld ja dann auch den Kindern gehört und ggf. dann mal irgendwelche Fragen dazu von den Kindern kommen.

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Eine neue Adresse muss bei allen deinen Vertragspartnern angegeben werden.

Wenn du die Sparkasse beauftragt hast, deine neue Adresse an die Provinzial zu geben, könnten die die Daten auch weitergeben.

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Ich rate hier auch, sich bei einem Versicherungsmakler beraten zu lassen. Er kann bei einigen Gesellschaften anfragen.

Chronische Krankheiten erhöhen natürlich das Risiko, dass die Berufsunfähigkeit eintritt und ggf. erhöhen sie auch das Risiko, andere Krankheiten zu bekommen. Aus diesem Grund wird da sicher genau geprüft und lieber ein Kunde mehr abgelehnt.

Sollte es zu einer BU-Absicherung kommen, empfehle ich aber auch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

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Wurde es denn an deine Adresse verschickt? Dann würde ich es eben zurücksenden. Dafür gibt es ja das Widerrufsrecht (min. 14 tage ab Erhalt).

Wenn es an eine andere Lieferanschrift geht (z.B. die deines Vaters), würde ich dem Verkäufer auf jeden Fall schriftlich mitteilen, dass die Bestellung nicht von dir aufgegeben wurde. Dabei kannst du ja auch noch auf dein Telefonat Bezug nehmen.

Ggf. muss dein Vater dann mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn der Verkäufer da aktiv wird.

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Generell gibt es keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Umzugs- oder Maklerkosten zu übernehmen.

Eine etwaige Übernahme der Kosten erfolgt durch den Arbeitgeber freiwillig und ist Verhandlungssache im Bewerbungsgespräch.

Wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt, der eine Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz anordnet, sieht es meist anders aus. Hier gibt es Regelungen in Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Sozialplänen.

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Wurde der Einkauf bei einer Firma oder Privatperson getätigt. Wenn es bei einer Firma war, bringt es vielleicht schon was, danach zu googlen, ggf. gibt es schon mehrere, die ihrem Geld hinterher rennen. Erkundige dich, ob die schon was gemacht haben, wird gegen diese Firma ermittelt etc. Dann kannst du dich auch noch als Geschädigter melden. Wenn du nichts findest oder es sich um eine Privatperson handelt, würde ich schriftlich zur Rücküberweisung des Betrages auffordern. Das Schreiben eines Anwaltes verleiht evtl. noch etwas mehr Druck. Die Frage ist halt nur, ob sich Aufwand (und die Kosten) für den Streitwert lohnen.

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