Sofern man es nicht gerade als Sylvesterfeier gegenüber dem Finanzamt darstellt sondern als Betriebsfest oder Firmenevent. Liste der Gäste ist sehr wichtig, wie von wfwbinder schon angesprochen. Ebenso eine ordnungsgemäße Abrechung - Speise und Getränkerechnung, Saalrechung oder Rechnung der Band oder des DJ´s für diesen Firmenevent. viel Spass

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Beim nächsten Urlaub in der Schweiz einfach in eine Bank reinmaschieren und nach einem Nummernkonto fragen. Denke dass das nur persönlich in der Schweizer Bank Deines Vertrauens klappt. Ob das mitlerweile Antragsmässig auch per Brief oder Internet geht kann ich nicht sagen.

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Ich kann nur jedem Betreiber einer GMBH empfehlen, das Stammkapital zu separieren. Ist aber leider in der Praxis fast nicht machbar, denn meiner Meinung nach hat eine GMBH immer mit Liquiditätsproblemen irgendweiner Art zu kämpfen. Es gibt gut geführte GMBH´s die entsprechend Kaptial aufbauen, durch ihre Geschäftstätigkeiten.

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Generell kann ich diese Frage so beantworten: Säuminszuschläge sind sehr gefährlich. Ich habe schon in der Praxis miterlebt, dass Vollstreckungen wegen 5 Euro in Gang gesetzt worden sind, denn diese 5 Euro waren noch auf ! Zu dieser Thematik kann ich folgendes noch sagen: Wenn jemand Schulden beim Finanzamt hat und es kommt ein sog. Kontenauszug oder Kontoauszug mit Säumniszuschläge, dann kann ich nur gleich mal raten, die Säumniszuschläge zu bezahlen. Dann ist schon mal die Vollstreckung schwerer. Denn die eigentliche Steuerschuld kann man sicher noch klären lassen.

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Es war schon mal der richtig Weg mit einem Wohnungskauf. Ich weis nur nicht, unter welchen eigenen Vorraussetzungen man von Steuerersparnis oder zurückbekommen vom Finanzamt spricht. Wenn man schon mal nichts drauflagen muss, dann hat sich die Sache in unserem Steuergesetz schon mal rentiert. 500 Euro rauszubekommen ist schon mal was.

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