..Das wird er früher oder später sowieso rauskriegen. Ehrlichkeit währt am längsten... Dein Vater kann die Kosten fürs Studium absetzen, aber das halt nur für die 8 Monate, Du solltest ihn fairerweise die Wahrheit sagen, denn er macht sonst falsche Angaben auf seiner Eink.St. erklärung. und das gibt doch unnötig evtl. Ärger. Sag doch, Du hast ein Praktikum gemacht ab 1.9. so oder ähnlich... das fällt dann unter Notlüge ;-)

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..also mein Vorgänger hat nicht richtig gelesen....Der Auszug hat doch schon lange statt gefunden! Also höflich den Vermieter auffordern die Freigabe zu unterschreiben! (per Einschreiben und Rückschein) (Die Bank, wo das Konto geführt wird, hält dafür Vordrucke bereit)

Wie schon richtig bemerkt, wird der Vermieter von dem Konto garkeine Kenntnisse mehr haben nach so langer Zeit. Wieso halbieren? wenn dem Vermieter Kosten entstanden sind , muss er es Ihnen nachweisen!

Wenn der Vermieter nicht reagiert, hilft nur der Schritt zum Anwalt, ( und die entstehenden Kosten auf den Beklagten übertragen lassen...)

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