Ja mit Sicherheit kann man die zu viel gezahlte Kaution zurück verlangen. Denn auf sie hat ja der Vermieter keinen Anspruch. Also ich meine schon, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch besteht.

...zur Antwort

Da musst du schon aufpassen; aber die kurze Fristüberschreitung wird dir noch nicht zum Verhängnis. Eine 2. Mahnung gibt es meines Wissen bei Steuerschulden nicht, dafür aber ein Ankündigung der Vollstreckung. Es wird dir dafür nochmals eine Frist gesetzt und dann wird vollstreckt.

...zur Antwort

Ich halte mich auch in diesem Fall an mig112. Sicher muss auch die Einkommenssituation desjenigen eine Rolle spielen, der die Forderung abgetreten hat. Aber wenn es für die Abtretung doch einen nachvollziehbaren Grund gibt, wenn sie also überhaupt nicht vorgenommen wird, um auf Kosten des Staates das Geld einzutreiben, dann wird die Situation wohl anders sein. Je mehr ich überlege, desto unsicherer werde ich mit meiner zuerst eingenommenen Antwort. Ich glaube, da muss schon differenziert werden wie dargelegt.

...zur Antwort

Du solltest auf jeden Fall den Unterhalt für die Kinder vor einem deutschen Gericht titulieren lassen. Das muss dann auch zugestellt werden, notfalls durch Anschlag an der Gerichtstafel. Deutschland hat viele zwischenstaatliche Abkommen, so mit Kanada. Daher könntest du dort über einen kanadischen Gerichtsvollzieher das Urteil in Deutschland nach entsprechender Besiegelung nach dem kanadischen Recht den Titel zu vollstrecken. Besonders in der Frage des Unterhalts wird dir sicher von den kanadischen Behörden wirksame Hilfe gewährt.

...zur Antwort

Es gibt verschiedene Benachrichtigungspflichten zwischen den Ämtern. Daher wirst du bestimmt informiert. Das sagte schon richtig Aktienmax. Wenn zum Beispiel ein Testament in Verwahrung genommen wurde, macht das Amtsgericht eine Mitteilung über die Verwahrung an die Gemeinde des Geburtsorts des Erblassers, dort Standesamt. Dieses ist dann selbst verpflichtet, das verwahrende Amtsgericht vom Tode des Erblassers zu benachrichtigen.

...zur Antwort

Ich meine schon, dass das eine Erfüllung ist. Vielleicht bleibt dir gar nichts anderes übrig, als zur Sicherheit schnellst möglich zu zahlen. du musst dann den Vorbehalt machen, weil du ansonsten durch eine uneingeschränkte Zahlung die Forderung anerkennen könntest. Das willst du ja verhindern, so dass du später, wenn sich tatsächlich die Unbegründetheit der Forderung herausstellt, die Zahlung zurückverlangen kannst.

...zur Antwort

Es hängt in der Tat, wie wfwbinder schon sagte, davon ab, ob Gewinn erzielt wird. Danach richten sich dann die Einkommenssteuervorauszahlungen, die vierteljährlich vom Finanzamt nach deren Vorgabe im Einkommenssteuerbescheid angefordert werden.

...zur Antwort

Muss er freilich, denn er erzielt weitere Einnahmen, wohl jetzt auf selbstständiger Basis, weil er ja schon gekündigt ist, also nicht mehr in abhängiger Tätigkeit steht. Er muss daher so und so die Sache beim Finanzamt weiter melden und dafür Steuer zahlen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.