In manchen Branchen wird die Art der VL-Anlage durch die Tarifverträge eingeschränkt, z. B. IG Metall, NGG, ArzthelferInnen. In diesen Fällen können die VL nur in Form von AVWL (altersvorsorgewirksamen vermögensbildenen Leistungen) angelegt werden. Die hierzu verwandten Möglichkeiten wäre Riester und, besser noch, betriebliche Altersversorgung.
Ist der Tarifvertrag hinrin nicht bindend, kann die VL-Form frei gewählt werden. Einzelne Formen wurden ja schon genannt. Darüber hinaus werden noch Renten oder Lebensversicheurngen auf Basis VL angeboten.
Wenn man sich eine dieser Formen aussucht, sollte man im Vorfeld prüfen, ob man innerhalb der Zulagen/Einkommensgrenzen liegt.