In manchen Branchen wird die Art der VL-Anlage durch die Tarifverträge eingeschränkt, z. B. IG Metall, NGG, ArzthelferInnen. In diesen Fällen können die VL nur in Form von AVWL (altersvorsorgewirksamen vermögensbildenen Leistungen) angelegt werden. Die hierzu verwandten Möglichkeiten wäre Riester und, besser noch, betriebliche Altersversorgung.

Ist der Tarifvertrag hinrin nicht bindend, kann die VL-Form frei gewählt werden. Einzelne Formen wurden ja schon genannt. Darüber hinaus werden noch Renten oder Lebensversicheurngen auf Basis VL angeboten.

Wenn man sich eine dieser Formen aussucht, sollte man im Vorfeld prüfen, ob man innerhalb der Zulagen/Einkommensgrenzen liegt.

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Am besten direkt mit der Thomas Cook AG in Oberursel Kontakt aufnehmen. Dort müsste der Umtausch vor sich gehen können. Sicher wird es schwierig werden, die ReiseSchecks gegen Währung einzutauschen, aber gegen einen Umtausch in EuroSchecks dürfte sich Thomas Cook nicht gerade wehren.

Eine Nichte stand vor einem ähnlichen Problem. Damals wehrte sich Cook mit Händen und Füssen gegen einen Umtausch in Währung. Sie nahm dann Schecks in Euro und tauschte diese dann im Reisebüro um. Allerdings war das nur wenige Jahre nach der Währungsumstellung.

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Eine Vollmacht, welche (auch) zu einseitigen Rechtsgeschäften bevollmächtigt, sollte eigentlich im Original vorgelegt werden. Aber wo kein Kläger da kein Richter, vielleicht der Bank die Vollmacht per Fax vorlegen, aber ggfls. das Original hinterherschicken. Mit der Bank telefonisch abklären wie diese es für richtig erachten.

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Es kommt u. a. darauf an, ob es sich um ein vertraglich vereinbartes oder um ein flexibles Limit handelt. Vereinbarte Limits sind festgeschrieben, eine einseitige Änderung würde einem Vertragsbruch gleichkommen. (Ausnahme, in den AGB sind Absenkungen Erhöhungen aufgrund bestímmter Vorkommnisse geregelt)

Manche Banken geben darüberhinaus aber auch flexible Limiterhöhungen, welche bei Bedarf z. B. telefonisch eingerichtet werden. Diese können u. U. ohne weitere Nachricht gestrichen werden.

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Als Privatperson kann man durchaus in Film- oder Medienfonds investieren.

Allerdings sind die Einstiegssummen meist sehr hoch, auch sollte man das Risiko des Totalverlustes einberechnen. Nur sehr wenige Filme spielen die Kosten wieder ein, noch weniger Filme erreichen Einspielergebnisse, die eine interessante Rendite erzeugen würden. Deshalb wurden viele Film oder Medienfonds in der Vergangenheit als steuerliches Abschreibungsobjekt genutzt. Diesem hat das BMF jedoch schon vor Jahren einen Riegel vorgeschoben. Seither findet man auch kaum noch interessante Filmfondsangebote. http://de.wikipedia.org/wiki/Filmfonds

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"Vermögensberater", "Wirtschaftsberater", "Unabhängiger Finanzoptimierer" und weitere irreführende Begriffe sind rechtlich nicht geschützt. Es kann sich jeder eine solche "Berufsbezeichnung" zulegen. Es gibt für solche nichtgeschützten "Berufsbezeichnungen" keine Mindestanforderung um sich so nennen zu dürfen. Anmerkung: Eine geschützte Berufsbezeichnung hingegen ist der "Versicherungsberater" (Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 RBerG). So darf sich nur derjenige nennen, der eine justizbehördliche Zulassung vorweisen kann.

Von daher ist es etwas problematisch ihnen da einen konkreten Hinweis zu geben, auch weil sie keinen Ortsbereich benannt haben. Wirklich qualifizierte Finanz und Vermögensberater arbeiten selten überregional. Die Verbraucherzentrale ist in den meisten Fällen auch nicht unbedingt der beste Rat. Vielfach arbeiten dort sehr engagierte Laien, aber eben Laien. Auch wenn sie sich mit klangvollen Titeln wie Rechtsanwalt, Dr. oder was weiss ich schmücken.

Oder würden sie einen Fachanwalt im Strassenverkehrsrecht mit der Reparatur Ihres Autos beauftragen? :-)

Wie teuer ein solcher Fachmann ist, ist im Vorfeld schwer zu sagen. Meist werden aber zwei Berechnungsmethoden bevorzugt, entweder prozentual von der/den Anlagesummen oder aber auf Honorarbasis.

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Im Prinzip ist dies schon eine sichere Anlage. Die 330 € stellen laut Angebot den Preis der Pflanze und des Anpflanzens dar. Dann braucht der Baum nur noch Licht und Zeit und wächst zu einem schönen Nutzholz heran, welches mit Gewinn verkauft werden kann. Tatsächlich kann man jedoch für diese Summe - zum Beispiel in Brasilien - einen ganzen Hektar Land kaufen und hochwertig aufforsten. Weiter gibt es auch im Regenwald Insekten, Pflanzen, Wetterbedingungen, die dem Baum Schaden zufügen können. Dann sind weltweit die politischen Bedingungen in Ländern mit Regenwald meist recht instabil. Ob Sie in 25 Jahren noch Zugriff auf ihr Eigentum haben, ob es noch ihr Eigentum ist, ist fraglich.

Eine Rendite von 9,5 % ist mathematisch nachvollziehbar, allerdings würde ich ohne weitere Informationen Risko : Chance bei 50 : 50 einschätzen.

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Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen, weil das Konto nicht gedeckt ist, wird sie aus eigenem Sicherheitsinteresse tätig; Gebühren darf sie nicht verlangen – Gleiches gilt für die Nachricht der Nichtausführung; die Kosten darf sie nicht in Schadenersatz umbenennen.

BGH, Az. XI ZR 5/97 und BGH, Az. XI ZR 296/96;

Bitte die Urteile dazu lesen.

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Wenn sie beispielsweise etwas mehr wie 400 € monatlich zu durchschnittlich 7 % anlegen, haben sie nach 40 Jahren ihre Million. Gleichzeitig wäre ihnen durch die Inflation der Geldwert verloren gegangen. Bei 3 % Inflation würde die Kaufkraft relativ zu heute noch etwa 300.000 € betragen. Also müssten sie relativ zu heute schon etwa 3 Mio auf der Seite haben.

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Schnellster und einfachster Weg: Die Hotline der Versicherung anrufen und mit dem Sachbearbeiter verschiedene Szenarios durchrechnen. Pauschal lässt sich auf ihre Frage keine Antwort geben, da die Modelle/Tarife der Versicherungen zu unterschiedlich sind.

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