Solange sich das Fahrzeug noch in der Finanzierungsphase befindet, sprich so lange wie du Raten darauf zahlst, bist du kein Eigentümer, sondern hast nur das Nutzungsrecht und erwirbst bis zur Zahlung der vollständigen Kaufsumme nur Anwartschaften - demnach nicht pfändbar, weil es nicht dein Eigentum ist.

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Gibt einem der Chef Benzingutscheine, mit denen man auf seine Kosten tanken kann, muss der Betrieb darauf keine Lohnsteuer abführen (VI R 41/10).

Dies gilt auch für andere Gutscheine, wenn der „Sachbezug“ je Mitarbeiter und Monat 44 Euro nicht übersteigt.

Die Tatsache, dass Mitarbeiter solche Gutscheine nur an einer bestimmten Stelle einlösen können, ändert entgegen der früheren BFH-Rechtsprechung daran nichts.

Wichtig: Auf dem Gutschein dürfen nur Treibstoffart und Literzahl stehen, kein fixer Eurobetrag. Wenn diese Punkte beachtet werden, sind die Gutscheine für dich steuerfrei.

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Banken räumen oftmals einen Dispo ein, ohne den Kunden davon mitzuteilen. Doch irgendwann ist halt dann Schluss. Ich selbst hatte mal die Erfahrung gemacht, dass unser Dispo ungewollt überschritten wurde (Bank hatte fälliges Darlehen einfach abgebucht, weil Anschlußfinanzierung noch nicht stand) und selbst dann konnten wir noch eine gewisse Summe Geld abheben. Ich glaube € 200 waren noch möglich, doch irgendwann war halt dann Schluss.

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Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung gild das sog. Geldflussprinzip, sprich wann das Geld eingegangen ist.

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