Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei allen Online-Banken alles innerhalb einer Arbeitswoche geregelt ist.

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Für die Haftpflichtversicherung habe ich ja noch Verständnis, da sie von Vorsatz ausgeht, aber die Rechtsschutzversicherung kommt da so einfach nicht raus. Sie ist verpflichtet dem Versicherungsnehmer beizustehen.... Mein Rat: Einen Anwalt aufsuchen, die Versicherungspolice mitnehmen und er prüft und stellt dann einen Antrag auf Kostenübernahme. Den lehnt die Rechtsvers. nicht so leicht ab. Ebenso kann der Anwalt dem Kollegen einen Vergleich vorschlagen,,,

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Stahl ist immer konjunkturabhängig...daher auch hohes Risiko...wenn ich dort investieren würde, dann nur mit Stopps...

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Einfach den Schaden melden und dann ist die Sache zu deinen Gunsten erledigt. Dein Sohn ist deliktunfähig, du hattest nicht die Aufsichtspflicht, was willst du noch mehr?? Die Freundin deines Mannes bekommt es dann schriftlich von deiner Versicherung.

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Das ist nicht nur eine Falschberatung, dass ist vorsätzlicher Betrug...ich würde den Vertrag sofort auflösen...und der LBS einen passenden Brief über ihren "Berater" schreiben...

Neben der bereits erwähnten Möglichkeit der BAV ist jedes Investment in Aktienfonds besser...auch diverse VL-Sparverträge sind unter Renditegesichtspunkten besser

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Grundsätzlich dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale keine Kopplungsgeschäfte getätigt werden. Leider ist es in der Praxis so, dass die Bankangestellten immer wieder neben dem eigentlichen Darlehen eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag anbieten bzw. vorlegen. Viele Kreditnehmer unterschreiben dann aus der Angst den Kredit nicht zu bekommen den Vertrag.

IdR gehen die Banken bei entsprechenden Verträge der Konkurrenz hin und erhöhen dann die Hypothekenzinsen. Ich würde mir dann überlegen, ob ich mich so unter Druck setzen lasse, denn solche Bankgeschäfte sind auch eine Sache des Vertrauens...was passiert, wenn mal während der Vertragslaufzeit Schwierigkeiten auftreten?? Also dann lieber die Finger davon lassen...

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