Die Eidesstattliche Versicherung hat nichts mit der Insolvenz zu tun, wie die beiden bisherigen Antwortenden meinen. Die Eidesstattliche Versicherung ist eine Momentaufnahme des Vermögens und Einkommens. Es ist selbstverständlich erlaubt ein neues Konto zu eröffnen wo auch immer und Geld darauf zu führen. Ich halte ein Konto im Ausland sehr wohl für eine Möglichkeit einer möglichen Pfändung zu entgehen. Wenn in 3 Jahren eine erneute Eidesstattliche Versicherung verlangt wird, muss dieses Konto allerdings angegeben werden. Aber ein Konto im Ausland dürfte schwer zu pfänden sein.

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