
am 17. Juli 2010 11:26 Ich finde den Vorschlag Deiner Eltern sehr okay, dann kannst Du die Fonds mom. noch behalten, und brauchst sie nicht mit Verlust zu verkaufen. Solltest sie aber gut im Auge behalten, nicht, daß Du den Zeitpunkt, wo sie wieder die Verluste wettgemacht haben, verpaßt.

am 17. Juli 2010 11:23 Im Mutterschutz geht es auch um ein Be-schäftigungsverbot, da die selbständige Mutter aber selbständig ist, also selber entscheidet, ob und wann und ob sie überhaupt arbeitet, greift es bei einer selbständigen Schwangeren nicht. Daher arbeiten viele selbständigen Mütter meist bis zur Geburt und "gönnen" sich -meist aus finanziellen Gründen, auch keinen langen Mutterschutz nach der Geburt. Aber das Elterngeld hilft da nun schon.

am 17. Juli 2010 11:16
Die Deutsche Rente zahlt, wenn Du 60 Monate Beiträge (freiwillig, oder Pflichtbeiträge) gezahlt hast. Beiträge im Ausland (z. B. EU-Raum, Schweiz) können dazu zählen, so daß Du z. B. mit 50 Monaten in der italienischen Rentenversicherung 10 Monaten in der Deutschen Rentenversicherung eine Rente bekämst, allerdings zahlt Deutschland dann nur die errechnete Rente aus den 10 hier gezahlten Monaten. Ich empfehle Dir eine Kontenklärung zu machen, da wird auch nach ausländischen Beitragszeiten gefragt, dann bekommst Bescheid, ob die Wartezeit erfüllt ist oder nicht.

am 17. Juli 2010 11:06 Nein (das weiß ich noch aus der Schule), das Testament muß eigenhängig, im Vollbeseitz der geistigen Kräfte geschrieben sein, oder aber man muß zum Notar gehen.

am 17. Juli 2010 11:05 Bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke, das geht nicht, ein Testament entspricht dem letzten Willen ist eine verbindliche Regelung, die der Erblasser trifft. Man kann nur Verbindungen danach dran knüpfen, so daß z. B. X nur erbt, wenn er dies und das erfüllt.

am 18. Juni 2010 07:24 Finde die Idee toll, haber aber im Juli Urlaub, wünsche Euch viel Spaß.

am 18. Juni 2010 07:15 Bei meiner Sparkasse gibt es kostenlose Girokonten für Schüler, Auszubildende und Studenten, aber danach kommen die Kontogebühren.

am 18. Juni 2010 07:07 Ich fürchte das klappt nicht, denn wie viel "Prozente" man bei der Versicherung hat, hängt von der Person an (erlittene Unfälle in der Versicherungszeit), daher denke ich, daß Du die Kfz-Versicherung vom Auto-Vorbesitzer nicht übernehmen kannst.

am 18. Juni 2010 06:54 Wenn Du Dich an eine Schuldenberatung der Kommune oder der Wohlfahrtsträger wendest, dürfte diese kostenlos oder nur mit sehr kleinen Kosten verbunden sein. Der Rechtsanwalt muß natürlich von seinen Einnahmen leben und muß mehr verlangen, wobei ich denke, daß dies nicht zu teuer ist.

am 18. Juni 2010 06:50
Bei nichtvorhersehbaren Überschreitung der 400-Euro-Grenze (wie z. B. Krankheit einer Kollegin, Unfall einer Kollegin, etc), kann die Grenze zwei mal im Jahr bis zum Doppelten überschritten wären. Aber Achtung: wenn Du regelmäßig die Urlaubsvertretung übernehmen würdest, dann wäre das vorhersehbar (jeder nimmt mal Urlaub), dann wäre die Grenzüberschreitung nicht ok und würde zur Verischerungspflicht führen.
Ja, das ist halt das Problem allzu lange will ich ja auch ned warten. Meine Eltern haben zwar genug Geld, aber fürs Alter kann man ja nie genug haben ;). Außerdem ist es doch immer schön, Schulden schnellstmöglich abzuzahlen.