Antworten von Rentenfee


stundent ,rentenversicherung

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 28. Februar 2010 14:00
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Gerade als Langzeitstudent würde ich Dir sehr raten Dich rechtzeitig um eine private Altersvorsorge zu bemühen. Denn die gesetzliche Rentenversicherung wird Deine langen Studienzeiten nicht mehr anrechnen, seit Rentenbeginn 1.1.2009 werden diese Zeiten nicht mehr berücksichtigt. Es fehlen Dir also schon von Anfang an einige Jahre. Du mußt Dir natürlich überlegen, wie viel Geld Du für eine private Vorsorge zurücklegen kannst, Du hast nicht geschrieben, ob Du einen 400-Euro-Job oder so hast. Da Du noch lange zur Rente hast, würde ich Dir eine Fonds-Sparvertrag empfehlen, dazu noch, falls Du einen Nebenjob hast, Aufstockung der Rentenbeiträge, damit Du in der gesetzlichen Rente pflichtversichert bist, dann könntest Du noch Riester abschließen und hast nebenbei auch Beiträge in der ges. Rente. Laß Dich aber bei Deiner Bank oder einem Berater auch ausführlich beraten. Denn Altersvorsorge ist eine sehr wichtige Entscheidung.


Mutter würde gerne Arbeit annehmen, ist das bei Witwenrente anzuraten - oder ist dann Rente weg?

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 28. Februar 2010 13:55
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Wenn Deine Mutter selber noch keine Rente bezieht, darf sie ca. 700 Euro zur Witwenrente hinzuverdienen, es ist also kein Problem, einfach nur der RentenV den Hinzuverdienst melden (dazu ist man immer verpflichtet) und sie tut nebenbei noch etwas für ihre eigene spätere Altersrente.


Gutachter befürwortet Rente auf Dauer RA urteilt entgegengesetz was tun

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 28. Februar 2010 13:53
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Renten werden seit dem Reformgesetz 2001 überwiegend als Zeitrenten gezahlt, da man NIE ganz sicher sein kann, ob sich der Gesundheitszustand eines Versicherten in ein paar Jahren (auch z. B. duch med. Neuerungen, oder durchgeführte OP's wie z. B. neues Hüftgelenk...) verbessern könnte. Du bist noch keine 50 Jahre alt, daher hat die RentenV Deine Rente noch auf Zeit geleistet. Außerdem: wenn Du eine Arbeitsmarktrente hast, bist Du NUR teilweise erwerbsgemindert (Arbeit möglich von über 3 - unter 6 h am Tag), es stünde Dir eigentlich nur eine teilweise EM-Rente zu. NUR weil bei Teilrenten noch der Arbeitsmarkt miteinbezogen wird, hast Du die volle Rente. Und der Arbeitsmarkt ich nie fix und für immer verschlossen, wenn es 2011 am Arbeitsmarkt für Teilzeitjobs besser aussieht, bekommt Du nur eine teilw. Erwerbsminderungsrente bezahlt. Befristungen aufgrund des Arbeitsmarktlage dürfen wiederholt ausgesprochen werden.


Was muss ich vor Renteneintritt mit der Krankenversicherung regeln?

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 28. Februar 2010 13:43
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Wie Lissa richtig schreibt, ist bei jedem Rentenantrag die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner dabei, diese muß mit den bisherigen Krankenversicherungszeiten ausgefüllt werden. Die Krankenkasse entscheidet auf Grund Deiner Zeiten dann, ob Du in die (günstige) Krankenversicherung der Rentner (KVDR) reinkommst oder nicht. Dafür müßtest Du 90 % der 2. Lebensarbeitshälfte in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein gewesen müssen, egal ob Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung. Wichtig ist, daß Du die Vorversicherungszeiten ganz genau angibst, es entscheiden manchmal Tag, ob Du in die günstige KVDR kommst oder nicht. Die Krankenkasse gibt Dir dann Bescheid, außerdem will sie natürlich wissen, ob Du neben der Rente noch andere Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrente) oder Einnahmen aus Nebentätigkeit hast, denn davon sind evtl. auch KV-Beiträge zu zahlen.


Muss jeder Arbeitslose eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE treffen?

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 28. Februar 2010 13:38
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Nach § 15 SGB II soll mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Darin soll enthalten sein, welche Leistungen der Erwerbsfähig zur Eingliedering in die Arbeit erhält, aber auch welche Bemühungen er wie oft unternehmen muß um in Arbeit zu kommen (z. B. Bewerbungen). Die möglichlen Kürzungen -bei Nichteinhaltung der Eingliederungsvereinbarung- sind auch dort angegeben. Dann wird - bei Nichterfüllung der Pflichten- gekürzt. Wenn Pflichten dort vergessen wurden, kann die Arge nicht kürzen. Ausnahme sind wohl Vermittlungsvorschläge, denn wie ich weiß, steht in dem Arbeitsvorschlag auch extra drin, daß Leistungen gekürzt werden, wenn man sich NICHT bewerben sollte.



wurde gekündigt bekomme ich eine sperrzeit vom arbeitsamt.

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 4. Februar 2010 07:18
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Du mußt Dich bei Kündigung schon bei der Arbeitsagentur melden, Du wirst deshalb wohl eine Woche kein Arbeitslosengeld I bekommen, wegen verspäteter Meldung.


Aberkennung der vollen unbefristeten Erwerbsmindungsrente

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 4. Februar 2010 07:09
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Grundsätzlich gibt es die volle Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte -objektiv gesehen- nur noch unter 3 h täglich arbeiten kann. Ein Hinzuverdienst von 400 Euro monatlich ist dabei unschädlich. Wenn aber nun die Person nun Teilzeit arbeitet, wohl mehr als die 400 Euro hinzuverdient, dann wird die volle Erwerbsminderungsrente entsprechend gekürzt und die Rentenversicherung kann schon auf die "Idee" kommen, daß es dem Versicherten nun doch wieder besser geht. Die RentenV kann dann schon eine gesundheitliche Überprüfung anleiern. Wenn der Arzt dann eine Besserung feststellt, würde aus der vollen EM-Rente wohl nur eine teilweise EM-Rente. Hier kann man "normalerweise" noch über 3 - unter 6 h täglich arbeiten. Die RentenV kennt auch sicher den Fall, daß Versicherte trotz eines Restleistungsvermögens von unter 3h täglich mehr arbeiten, sozusagen auf Kosten ihrer Gesundheit. Wenn dies bei dem Versicherten zuträfe, dann bliebe ihm volle EM-Rente, aber natürlich bleibts bei der Anrechnung vom Teilzeitverdienst, so daß sie nur gekürzt gezahlt wird. Solche Fälle sind aber sehr selten, denn meist arbeiten EM-Rentner nicht oder nur auf 400-Euro-Basis. Auch sind die Fälle sehr selten geworden, daß die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente dauerhaft zahlt, meist gibt es diese nur auf Zeit (1-2 Jahre) und muß dann immer wieder neu verlängert werden. Hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort helfen.


Wie wird Familienarbeit in Form von Kindererziehung rentenrechtlich berücksichtigt?

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 14. Januar 2010 07:58
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Klar, pro Kind werden ab Geburten 1992 3 Jahre Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, davor war es leider nur 1 Jahr, auch werden bis zum 10. Geburtstag Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet, diese erhalten Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsminderung.


Gibt's immer noch den Bonus für junge Leute, die einen Riester Vertrag abschließen?

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 14. Januar 2010 07:38
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Ja die Regelung gibts noch für Riestersparer unter 25 Jahre: 200 Euro Sonderbonus zur normalen Riesterzulage dazu.


Sind Krankenkassen, die homöopathische Behandlungen übernehmend teurer als andere?

Rentenfee
beantwortet von Rentenfee am 14. Januar 2010 07:35
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In der gesetzlichen Krankenkasse gilt ein Einheitssatz von 14,9 % (Stichwort Gesundheitsfonds). Es können aber künftig Zusatzbeiträge erhoben werden, wenn der Kasse das Geld nicht reicht. Sie unterscheiden sich kaum noch in den Leistungen, es gibt aber einige verschiedene Modell wie z. B. Hausarztmodell, manche zahlen auch für homöopathische Behandlungen.



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