Hausrat oder Wohngebäude, die Küche stellt im Leistungsfall immer einen Streitpunkt dar. So wie ich in der Schule gelernt habe ist einen Küche nach maß, d.h. genau auf den Küchenraum abgestimmt und nicht für anderer Wohnungen geeignet zum Wohngebäude zu rechnen. Ist die Küche über von der Stange zusammengestllt und kann diese theoretisch in einer anderen wieder Aufgebaut werden stellt sie Hausrat dar. Bei Mietwohnungen muss auch die Frage gekärt werden, wer die Küche eingebracht hat, Mieter oder Vermieter.... Ähnliches Probleme stellen Teppich, Laminat, etc. dar, pauschale Aussagen sind hier leider nicht möglich, der Einzelfall muss geprüft werden Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.