Die Frage stellt sich doch in der Praxis nicht wirklich: Wenn er den Zahlungsanspruch anerkennt, dann hat er doch unmittelbar für die vergangene Zeit und den lfd. Zeitraum zu überweisen. Insofern sieht man doch umgehend, ob er die Zahlungen tatsächlich leistet. Insofern würde ich die Klage erst zurücknehmen, wenn der Unterhalt angewiesen wird, auf die eine Woche kommt es nun auch nicht mehr an. Zahlt er erst ab dem nächsten Ersten, ist die Klage eh nicht obsolet, da der rückständige Zeitraum "hereingeholt" werden muss, also die Klage aufrecht erhalten bleibt.

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Einen Bankgutachter und einen Baugutachter gibt es eigentlich nicht. Die Bank benötigt Unterlagen und Zuarbeit, damit sie eine bankinterne Beleihungswertermittlung machen kann, mit Verkehrswertgutachten hat das nichts zu tun, können die auch nicht. Ein Baugutachter begutachtet i.d.R. Schäden und ähnliches, ist aber auch kein gelernter Sachverständiger für Verkehrswertermittlung. Ein Makler kann es vielleicht kaufmännisch einigermaßen, gelernt hat er aber weder das Eine noch das Andere, ferner hat er immer noch kaufmännische Interessen, die seine Sicht der Dinge beeinflussen, z.B. Vertriebschancen, Vorgabe des Eigentümers usw. Es gibt eigentlich nur einen wirklichen unabhängigen Fachmann: Sachverständiger für Verkehrswertermittlung, Sachverständiger für Bewertung oder auch Sachverständiger für Immobilienbewertung genannt. Mit dem muss man halt einen Preis aushandeln - umsonst ist der Tod ( ..fast..) ! Bei Beauftragung beachten: Es sollte ein öffentlich bestellter oder ein zertifizierter Sachverständiger sein !

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Da die Tarife jährlich neu berechnet werden, ändern sich Kleingedrucktes und Konditionen laufend. Man kann grundsätzlich in diesen neuen Tarif wechseln, jeder vernünftige Anbieter rechnet einem auch den Beitragsunterschied aus, das läuft i.d.R. auch telefonisch. Verschlechterungen ( z.B. Werkstattbindung, wie gtbasket sagt ) werden einem nicht aufgezwungen, sondern das ist eine von vielen Möglichkeiten ggf. bei der Vollkasko ein paar Kopeken einzusparen, also eine Option.

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