Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Ich nehme an, dass du beim Lohnsteuerhilfeverein bist, dort deine Unterlagen eingereicht hast und jetzt nicht mehr dort beraten werden möchtest? Dann sehe ich keinen Grund, warum sie dir die Unterlagen nicht zurückgeben sollten. Falls du schon viel Leistung in Anspruch genommen hast, geht der Abbruch der Beratung vielleicht nicht umsonst.

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Bei einer mündlichen Absprache wird es schwierig werden zu beweisen, dass ihr einen Preis von 1000 Euro vereinbart hattet. Von einem Kostenvoranschlag darf man regulär abweichen, da man gewisse Reparaturen nicht vorhersehen kann.

War ein Werkvertrag geschlossen worden, in dem die zusätzliche Lackierung nicht erfasst war? Dann könntest du damit zu der Werkstatt gehen und mit denen verhandeln, dass du nicht den vollen Betrag bezahlen musst.

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