Hallo Sorit,
wie schon von meinen Vorrednern beschrieben, ist das sehr blöd gelaufen. meiner Meinung nach solltest Du darauf achten, wem Du eine neue Rechnung schickst:
Sollten die Rechnungsempfänger selbst Unternehmer sein, würde ich Sie anschreiben und eine korrigierte Rechnung erstellen. Die zusätzlich in Rechnung gestellte USt können die ja als VorSt abziehen.
Sollten es aber Endverbraucher oder andere, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen sein, solltest Du hier evtl. auf eine Korrektur verzichten. Zum einen ist es, wie schon von blackleather geschrieben, bestimmt auch ein zivilrechtliches Problem die USt nachzufordern, denn der kunde hat Dich ja zu einem bestimmten Preis engagiert. Zum anderen machst Du Dir diese Kunden dann als evtl. zukünftige Kunden und deren Empfehlungen definitiv zunichte.
Aber: Auch wenn es ärgerlich ist, bist Du weiß Gott nicht der erste Kleinunternehmer, dem das passiert. Und auch Steuerberater sind hier nicht immer die Lösung. Denn die meißten Kleinunternehmer reichen ein mal im Jahr ihre Unterlagen ein und nicht jeder Steuerberater erinnert jedes Jahr zum Ende an das nachrechnen.
Viel Erfolg weiterhin.
Gruß NaFFster