EÜR Kilometerpauschale vs. Spesen - wie richtig verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage - Finanzamt wurde schon kontaktiert, die verwiesen mich an einen Steuerberater, weil die Frage scon zu speziell wäre, was aber wegen der Verhältnismäßigkeit der Kosten zu teuer wird.

Also: ich habe bei meinem Kleinunternehmen einen Kunden, für den ich immer mal ausser Haus bin und mit dem Privat-PKW zu den Einsatzorten fahre.

Ich kann ja generell für die Fahrten mit Privat-PKW die Kilometerpauschale von 30ct als Ausgaben in meiner EÜR verbuchen. Nun ist der Kunde aber bereit, mir pro gefahrenen Kilometer 25ct zu zahlen - aber nicht für alle Termine, sondern nur erfolgreiche.

Wie verbuche ich das richtig?

Variante 1: ich habe gelesen, dass Spesen steuerfrei sind und so eingenommen werden können. Dann aber darf keine Kilometerpauschale berechnet werden, sondern nur die Differenz. Also meine Kilometerpauschale nicht in die EÜR einpflegen und die Spesen ebenfalls nicht, sondern wenn, dann nur die Differenz - richtig?

Variante 2: Ich setze die Kilometerpauschale wie gewohnt in der EÜR als Ausgabe an, und rechne dann die Spesen als Einnahme gegen - so würde ich dann auch die "fehlenden 5 ct" als Differenz automatisch berechnen, da die ja übrigbleiben. Und die Termine, für die ich nur Kosten, aber keine Spesen bekommen hätte, wären automatisch korrekt abgerechnet.

Was davon ist richtig oder geht?

Variante 2 erscheint mir am einfachsten, zumal ich vom Kunden keine Kilometerpauschale bekomme, wenn ich keinen Auftrag vor Ort an Land gezogen habe, aber dennoch die Ausgaben der Fahrt hatte. Aber ist das so korrekt?

Danke!

...zur Frage

Naja, jein. Spesen sind üblicherweise steuerfrei und gelten nicht als Einnahme. Deswegen war ich verwirrt, wie das überhaupt verbucht werden soll.

Aber Variante 2 wäre mir eben auch am liebsten, da am transparentesten, denn es gibt Einnahmen und Ausgaben und wenn die sich zum Teil gegeneinander aufheben, ist das dann ja auch korrekt.

...zur Antwort