Hallo Gianna,

Du kannst natürlich beide haben: Mini-Job + Selbstständigkeit, niemand kann dich daran hindern, zu arbeiten. "Geringfügig selbstständig" macht so keinen Sinn. Es gibt nur "selbstständig", wofür du Einkommensteuer und evtl. Umsatzsteuer ans Finanzamt entrichten musst. Mit einem Gewerbe musst Du ab 2X,000 EUR im Jahr auch Gewerbesteuer zahlen. Wenn Du Dich gegenüber dem Finanzamt für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheidest musst Du dem Finanzamt keine Umsatzsteuer entrichten (gilt bis 17,500 EUR im Jahr). Die Einkommensteuer für ein Jahr richtet sich nach deinem GESAMTEN Einkommen (Mini-Job + selbstständig). Lohnsteuer ist ein Teil des Einkommensteuers, aber bei so wenig Geld musst Du nichts bezahlen. Die steuerliche Lage ist bei Dir also sehr einfach und übersichtlich.

Zu den Versicherungen:

Wenn du fest angestellt bist (bis auf ein paar Ausnahmen) bist du versicherungspflichtig oder versicherungsfrei. Unter 450,01 EUR bist Du versicherungsfrei (http://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/besondere-personengruppen/gleitzone/235634), musst aber glaube ich die Rentenversicherung bezahlen. Wenn man dich als hauptberuflich selbstständig einstuft, wird es komplex, also pass auf, dass du wesentlich weniger verdienst als die 450 EUR.

Ich bin kein Experte, mit Vorsicht zu genießen!

Gruß

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.