Bestimmt. Vermutlich hast du noch weitere Einkommensquellen. Alles ist zu versteuern. Renten werden über den Ekstjausgleich versteuert. Was sollte daran faul sein?

Schau mal da:

http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=29475&ccheck=1

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Bei mir stellte sich vor ein paar Jahren heraus, dass der Vermieter per Eigeninstallation in der der Wohnung unter mir ein zu schmales und in einem ungünstigen Ablaufwinkel verlaufendes Rohr eingesetzt hatte. Ich habe mich mit Erfolg geweigert, mich an den Reinigungskosten zu beteiligen.

Für die neue Wohnung (ein Reihenhaus) habe ich mir selbst eine - doch nicht soo teure - Spirale angeschafft. So ein Ding sollte zumindest für die Teile der Rohre reichen, die ausschließlich von deiner Wohnung aus genutzt werden.

Da du mit anderen Hausbewohnern Kontakt hast, wäre es doch wohl kein Problem, die Spirale herumwandern zu lassen und so der Verursachung auf die Spur zu kommen - oder?

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Nicht viel.

Im 3. Jahr 2,1% ? Hanseatic Bank?

Durchschnittszins 2,41%/J.

Bei CosmosDirect z. B. sieht die Staffelung über 3 J. so aus:

  1. 1,75%
  2. 2,25%
  3. 3,8%
  • 25 € Gutschein Aral

(falls das Angebot von Anfang des Monats noch aktuell ist)

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Ich würde bis Ende Juni abwarten und dann widersprechen. Die korrigierte Mieterhöhung würde dich vermutlich erst im Juli erreichen, und du hättest noch einmal 3 Monate lang Wohnrecht zu den aktuellen Mietkosten, so dass die Erhöhung vielleicht erst zum 1.11. rechtswirksam werden könnte.

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Natürlich darf man es selbst erledigen. Du zitierst allerdings auch nicht wörtlich aus dem Mietvertrag (Schönheitsreparaturen...streichen zu lassen), so dass nicht ganz klar ist, ob in der Formulierung die Fremdbeauftragung schon enthalten war. Aber selbst wenn: Der Vermieter hat nur Anspruch auf eine Übergabe, die dem Standard bei Beginn des Mietverhältnisses entspricht (also bestenfalls fachgerechte Erledigung).

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