Tja es gibt sicher diverse Interessenten, Ihr solltet euch da in jedem Fall mit einem Anwalt beraten, da sicher einige dieser Interessenten aus diversen gründen keine GmbH mehr gründen können (dürfen) Der Erwerb einer Mehrheit oder aller Anteile einer Geselschaft muß diesen Personen allerdings nicht gleichzeitig verwehrt sein. Diese können jemand (der rechtlich dazu im Stande ist) als geschäftsführer einsetzen und fertig ist das ganze.

Wie gesagt Ihr müsst dabei zusehen das für euch alles im rechtlich zulässigen Bereich bleibt. Eine Wirtschaftskanzlei oder ein Inserat in der Fachpresse wäre dann eventuell der nächste Weg. Ein solches Geschäft kann durchaus rentabel sein.

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Nein dum mußt das devinitv nicht, auch Geschirr das dir runterfällt oder eine teure Flasche Wein.

Die Kosten für Schäden, welche Mitarbeiter während Ihrer Beschäftigung verursachen trägt der Arbeitgeber. Man nennt das auch Unternehmerisches Risiko! Um sich dagegen abzusichern sollte jeder Unternhmer eine entsprechende Haftpflicht Versicherung abgeschlossen haben. Im Fall von Verschütteten Getränken & Speisen kann der Chef (wenn es Ihm so wichtig ist) ein Schwundbuch führen, in das er all seine Verluste täglich einträgt. Dann kann er diese meist von der Steuer absetzten. Andernfalls kann sein Steuerberater beim Finanzamt eine "Pauschale" für Verluste ansetzten. Das heißt, der Chef bekommt den Verlust sowiso schon vom Finanzamt ersetzt und verdient dann nochmal an dir. Ich würde mir das mal schriftlich bestätigen lassen und beim Finanzamt einreichen. Auf solche Schlaumeier warten die nur.

Gruß Marcus

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