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  • 2
    Wohin mit dem Erspartem?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Konservativ parken geht meiner Meinung nur mit Tagesgeld+Festgeld, was aber zu realen Verlusten (nach Inflation) führen kann. Will man keine Marktschwankungen haben muss man eben diese niedrig-Zins-Phase weiter aushalten und auf bessere Zeiten hoffen

    Will man das nicht und hat Geld langfristig (mehr als 5 Jahre, besser mehr als 10Jahre) über, kann und sollte man doch in Aktien(fonds) investieren, am besten nach und nach per Aktienfondssparplan langsam anfangen, empfohlen sind globale Aktienfonds oder globale Aktien-ETFs

    PS/Tipp: verschuldete Immobilieneigentümer können Ihre Tilgung erhöhen: die gesparten Zinsen ergeben Renditen oberhalb der Inflationsrate.

  • 2
    Einkommenssteuererklärung 2012
    Antwort von MadRampage MadRampage
    1. das bekommt jeder Arbeitnehmer und sollte geprüft werden. Die Daten werden automatisch ans Finanzamt übermittelt, sind aber trotzdem in der Steuererklärung einzutragen

    2. Also 4515€ (Ausbilungdsvergütung) plus 3770€ (Lohn/Gehalt) ergibt 8285 Bruttoeinkommen minus Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen (20%) ca. 1600 minus Werbungskosten (pauschal) 1000€ = 6585 Euro plus Nebeneinkünfte (Gewerbe) 1700€ = 8285€ und damit knapp über dem Grundfreibetrag von 8001€ => geringe Steuerfestsetzung von ca. 15% x 284€ = 42,60 euro

    3. Wenn der Mini-job pauschal vm Arbeitgeber versteuert wurde, so ist dieser in Deiner Steuererklärung nicht mit anzugegen. Wenn Du also keine Steuerkarte beim Arbeitgeber des Minijobs abgegeben hast, so wurde dieser höchstwahrscheinlich pauschal vom Arbeitgeber versteuert

    4. Welche Bescheinigung meinst Du hier?

  • 3
    Wie geht Finanzierung auch aus steuerrechtl. Sicht clever??
    Antwort von MadRampage MadRampage

    welche ich ja als Einnahme mit 6% versteuern muss?

    In welchem Land? Wohnungs-Mieteinnahmen sind hier in D nicht (umsatz)steuerpflichtig sondern die Einkünfte (also der Gewinn) aus Vermietung+Verpachtung: Diese werden mit dem persönlichen (Grenz)Steuersatz von bis zu 45% plus Soli versteuert

    1. Steuerlich ist die Vermietung einzelner Räume einer selbstgenutzen Eigentumswohnung kompliziert und die Anerkennung anfänglicher Verluste vom Finanzamt schwierig. Es wären höchstens die Kosten, welche auf die vermieteten Teile bezogen werden können, steuerlich abzugsfähig. Im Gegensatz alle Einnahmen daraus steuerlich anzugeben.

      Viel sauberer und einfacher wäre es, 3 kleine Wohnungen zu kaufen: eine für Sich aus Eigenkapital und zwei zum Vermieten mittels Darlehen: Das wäre eine saubere Trennung.

    2. Deine Zahlen klingen sehr optimistisch: 700€ plus eigenen Zimmer (200€) aus einer Immobilie die es für 135.000€ zu kaufen gibt? Das wären (12x (700+200)) : 135.000 = 8% Rendite!

    3. Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteur, Notar, Makler, ...) berücksichtig?

    4. Bonität und ausreichend Einkommen gegeben? Um 100.0000€ Darlehen zu bekommen wollen die Banken mindestens 1500€ gesichertes regelmäßiges Nettoeinkommen sehen: monatliche Rate minus Pfändungsgrenze muss deutlich über 0 liegen!

    Kommentar von sanshine44 sanshine44

    Danke für diese ausführliche Antwort.

    1. Bewohne die114qm große Eigentumswohnung selbst bereits seit 2009, bin Hauptmieterin und vermiete derzeit an 3 Personen unter

    2.Bin Soz.Pädagogin- was sind Rendite;)?

    3.Ohne Makler belaufen sich die NK auf ca. 6000€ (sind Notakosten verhandelbar oder gibt es IMMER den Prozentsatz vom Kaufpreis?

    1. 2800€ Netto monatlich 1500 aus angestellter befristeter Tätigkeit und 1300 aus Selbstständigkeit(seit 1.3.2011)

    2. die Wohnung soll 115.000 kosten, habe noch Renovierungs und Modernisierungskosten etc. veranschlagt. Außerdem ist Vollfinanzierung immer doff mit Banken

    Kommentar von sanshine44 sanshine44

    Freunde haben mir jetzt schonmal vom Bausparvertrag abgeraten, wie seht ihr das? Hab grad ein nettes Angebot bei der Diba über 2,3 % Zinsen bei einem Darlehen von 114.500 und 3,5 Tilgungsrate

    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage
    1. das ist ja was anderes, weil Du bei untervermietung KEINE Gewinne machst sondern nur Deine (Miet)Kosten reduzierst.

    2. Rendite ist die jährliche Verzinsung: Realistisch sind bei Vermietung eher 4%. Anders ausgedrückt: Der Immobilie der Immobilie bestimmt sich aus der zu erziehlende Miete: 20 - 25 Jahreskaltmieten werden oft als Kaufpreis verlangt

    3. Grunderwerbssteuer und Notar/Gerichtskosten sind nicht verhandelbar, Makler schon

    4. "befristet" ist problematisch und auch "Selbstständigkeit" wird kritsch geprüft. Halte eine 100% Finanzierung für Dich daher für ausgeschlossen, aber das wird Dir die Bank auch erklären (können)

    PS: und Ja, BSV ist meist teuer wenn man sofort kauft. Für den Kauf in einigen Jahren kann ein guter und dann zuteilungsreifer BSV einen Grundstock sein.

  • 3
    Bausparvertrag - Bauspardarlehen
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Warum 2,95% Bauspar-Kreditzins zahlen wenn es normale Immobilien-Darlehen schon für 2,30% gibt?

    Daher mein Vorschlag: 3ten Bausparvertrag Kündigen und die 19k€ als Eigenkapital einsetzten, von den 10k€ Festgeld Nebenkosten (rund 10%=7k€) bezahlen und 50k€ als Volltillger-Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit nehmen.

    ob man nun BSV1+2 als "Reserver" belassen sollte für Reparaturen, Sanierungen und Modernisieren, oder einen davon Kündigt um das Geld als EK zu verwenden, ist die Frage: Da schon Abschlussgebühren bezahlt worden sind tendiere ich die BSV1+2 ruhen zu lassen um diese evtl. nach der Tilgung des Immobiliendarlehens weiter besparen zu können/düfen ...

    PS: Ein möglicher Denkfehler von Dir ist die Zuteilungsreife: Selbst wenn man sofort 50% der BSV-Summe einzahlt dauert es ja noch Vertrag+Tarif noch 3-5 Jahre bis dieser die richtige Bewertungszahl erreicht hat.

    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage

    hab mal kurz gerechnet: http://www.zinsen-berechnen.de/hypothekenrechner.php

    • 50k€ Bank-Darlehen zu 2,30% auf 10 Jahre mit vollständiger Tilgung (8,9%) ergeben eine monatliche Rate von 466,82€

    • selbst bei einem Zinssatz von 3,00% steigt die Rate wegen der hohen Tilgung nur gring auf 482,80€ monatlich

  • 1
    Bekommt jeder, der eine geförderte Pflegeversicherung abschließt und 10 Euro eiinzahlt...
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Nein! Die Leistungen sind unterschiedlich und auch die Beiträge sind unterschriedlich. Es ist lediglich eine "Mindestleistung" garantiert und jeder Kunde muss angenommen werden: Dann ist diesere Vertrag förderfähig und kann als "Pflege-Bahr" vom Staat mit 60€ p.a. bezuschuss werden

    • Je nach Anbeiter und vorallem Eintrittsalter kann der Versicher 10€ im Monat oder auch deutlich mehr verlangen!
    • Je nach Anbieter und vorallem Eintrittsalter wird dann entweder nur eine Mindestleistung im Pflegefalle bezahlt oder mehr

    weiter Details siehe z.B. hier: http://www.test.de/Pflegeversicherung-Pflegetagegeldtarife-im-Test-4529483-0/ Laut test.de sind die geförderten Produkte teurer als nicht-geförderte Produkte und lohnen sich (derzeit) ehe nicht!

  • 3
    Hochzeit - welche Steuerklassen wählen?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Vorab: es geht bei der Wahl der Steuerklasse immer nur um den monatlichen Lohnsteuerabzug, die zu zahlende Steuer wird anhand Eurer Einkommen unanbhängig von der Steuerklasse festgesetzt.

    Lohnt es es daher bei den Steuerklassen 4/4 zu wählen oder doch 3/5?

    Da Eure Einkommen ähnlich sind, ist der Effekt des Ehegattensplittings sehr gering, würde daher 4/4 wählen oder noch besser: Steuerklasse 4/4 plus Faktor: Damit zahlt jeder (tendentiell) etwas weniger Steuern als mit 4/4 ohne Faktor und zudem drohen weder große Nachzahlungen noch winken große Rückerstattungen.

    ...oder ist das bei unseren Bruttobeträgen nicht viel?

    Nach meiner groben Hochrechnung / Einschätzung dürften das nur ein paar wenige Euros sein, bitte nicht mehr als ein paar Euros erwarten: http://n-heydorn.de/steuer.html meint:

    • 25.000 Jahresbrutto einzeln ergäbe 2955€ zu zahlende Steuern (inkl. Soli ohne KSt)
    • 20.000 Jahresbrutto einzeln ergäbe 1736€ zu zahlende Steuern (inkl. Soli ohne KSt)
    • 25.000 plus 20.000 zusammen veranlagt ergäben 4698€ zu zahlende Steuern (inkl. Soli ohne KSt)
    • also ein "Steuerspareffekt" von gerade mal: 4698 - 1736 - 2955 = 7€ im Jahr...
    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage

    ein anderer Rechner: http://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer/ergebnis.html ergibt:

    • bei 20.500€ zu versteuerndes Einkommen (Partner 1)
    • plus 16.000€ zu versteuerndes Einkommen (Partner 2)
    • ein "Steuerspareffekt" bei Zusammenveranlagung von 24,27 € im Jahr

    PS: Bitte Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen unterschreiden: das zu versteuernde Einkommen entspricht grob dem Bruttoeinkommen minus Werbungskosten minus Sonderausgaben(Vorsorgeaufwendungen)

  • 3
    Bringt ehrenamtliches Engagement einen steuerlichen Vorteil?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    es heißt ja "ehrenamtlich" und nicht "steuervorteillich": Die Ausübung eines Ehrenamtes bringt keine steuerlichen Vorteile

    Erhält man eine jedoch eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung des Ehrenamtes, so ist diese Aufwandsentschädigung in gewissen Grenzen für bestimmte Tatigkeiten steuerfrei, siehe http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Brosch%C3%BCre_Ehrenamt_2012...

  • 1
    Privathaftplicht - Von Eltern gemietete Wohnung
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Es geht um die Schuldfrage bzw. genauer die Haftungsfrage. Wirst DU zu Schadensersatz verpflichtet, weil Du (leicht) fahrlässig einen Schaden einem Dritten verursacht hast, wird in der Regel Deine pHP den Schaden regulieren.

    Wichtig bei einer pHP ist neben einer ausreichend Hohen Deckungssumme (min.10Mio.Euro), das möglichst viele Fälle eingeschlossen sind. Hier im speziellen Absicherung von Schäden an Mietwohnungen, also Mietsachschäden. Wie Du schon richtigig erkannt hast, sind nur Schäden Dritter (hier des Vermieters) über die pHP gedeckt, nicht Dein eigener Schaden.

    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage

    Es ist also erstmal egal ob Es DEIN Aquarium ist oder das Deiner Freundin: Wenn Du aus versehen dagegen fällst haftest Du für den entstanden Schaden und es müsste Deine pPH einspringen.

  • 2
    400 Eurojob - 1 mal die Woche da, wieviel Stunden pro Tag sind angemessen? (freitags)
    Antwort von MadRampage MadRampage
    1. Was steht denn in Ihrem Arbeitsvertrag? 40h/Monat oder 10h/Woche? DAS ist entscheidend, diese Vorgabe/Vereinbarung ist zu erfüllen und zu leisten um das (volle) Monatsgehalt zu bekommen

    2. Man kann und darf solche Verträge auch einvernehmlich ändern: von 10h auf 8h oder 6h die Woche, um diese auch leisten zu können. Ein Minijob ist auch mit weniger als 450 bzw. 400€ möglich

    3. Natürlich darf der Chef Nein sagen, es ist nämlich GAR NICHT ERLAUBT alleine im Büro zu sein wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Es muss immer eine weitere Person im Büro oder zumindest im Gebäude sein die bemerken kann, falls jemand umgekippt ist ...

    Also mit dem Chef von job3 (Minijob) reden und die Karten offen auf den Tisch legen. Wenn er mit Ihr zufrieden war und ist, wird er eine gute Lösung finden.

  • 1
    Steuererklärung eine Frage zum Nebenjob
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Hallo,

    wenn der 400€ Job NICHT (als Minijob) pauschal versteuert wurde, so zählen diese 3x 400€ (brutto) zum zu versteuernden Einkommen. Und 300€ weniger Steuerrückerstattung bei 1200€ brutto mehr klingt absolut plausibel: der Einkommenssteuersatz hier in D liegt bei 15% bis 45% plus Soli

  • 2
    Gibt es einen Richtwert mit wie viel Ersparnissen man in Rente gehen sollte?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Deine Frage lässt sich so nicht beantworten: Jemand mit ausreichenden Einbkünften im Alter (Rentenzahlungen), braucht eigentlich keine Ersparnisse zum leben/überleben - es ist jedoch immer Empehlenswert flüssig zu sein und Ersparnisse/Rücklagen zu haben.

    (PS/Anmerkung: Also jemand mit Eigenheim braucht meiner Meinung nach sogar MEHR Ersparnisse/Rücklagen als ein Mieter, denn der Eigenheimbesitzer muss Reparaturen und Sanierungen zahlen (können) ...)

    Um sich der Frage zuz näher muss man einige Schritte tun um die sogenannte Versorgungslücke zu berechnen:

    1. Finanzbedarf im Alter abschätzen nach heutigen Kaufkraft: Wohnen, Lebensmittel, Versicherungen, Gesundheit/Medikamente und Hobbies

    2. diesen Bedarf dann mit einer angenommene Inflation (von ca. 2,5%) aufs Renteneintrittsalter hochrechnen.

    3. die vorsichtig kalkulierten vorraussichtlichen Einkünfte im Alter zusammen zählen

    4. die Differenz aus vorsichtig Einkünfte (3) MINUS Bedarf nach Inflation (2).

    5. ist diese Differenz (4) hier negativ, braucht man zusätzliches Kapital im Alter. Die so errechnete Lücke in einen Entnahme(plan)-Rechner als monatliche Entnahme eingeben für sagen wir mal 30Jahre Rentenbezugszeit und schon hat man eine Summe X die man dafür benötigt: http://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php

    Beispiel: es kommt eine Differenz (4) von 500€ monatlich raus, so muss ich für eine(n) Entnahme(plan) von 500€ monatlich 30 Jahre lang bei 2% Zinsen und 2,5% Dynamic=Inflationsausgleich eine Summe 191.661,28 zu beginn auf dem Konto haben

    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage

    Beispiel zur Inflation: Kommt als Finanzbedarf heute (1) 1200€ monatlich raus, so benötige ich in 30Jahren für die selbe Kaufkraft (bei angenommen 2,5% Inflation) eine monatliche Summe von 2.517,08 Euro. Rechnen kann man das mit diesem rechner: http://www.zinsen-berechnen.de/inflationsrechner.php

    wenn die hochrechnung der Rentenbezüge in Summe (3) nun 2000€ ergeben, so hätte man hier eine Lücke von ca. 483€ monatlich, obwohl es auf den ersten Blick so aussieht, dass 2000 Renten - 1200€ bedarf locker ausreichen würde ... INFLATION SEI DANK!

  • 7
    Wie Fahrtkosten nach Versetzung bei der Steuererklärung angeben
    Antwort von MadRampage MadRampage

    beides waren doch regelmäßige fahrten zur Arbeitsstelle und keine Dienstreisen. Daher kann hier (nur) die Entfernungspauschale für die einfachen Wege angegeben werden:

    • Jan-Apr X Tage 70km einfache Entfernung (mit je 30ct/km)
    • Mai-Sep Y Tage 30km einfache Entfernung (mit je 30ct/km)

    Es darf nur die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke als einfache Entfernung angegeben werden, also nur die Tage an denen man vor Ort war um zu arbeiten, keine Urlaubs+Krankheitstage.

    PS/Tip: wie man den Weg zurück legt spielt für die Entfernungspauschale keine Rolle, also ob mit Bus+Bahn, taxi, Auto, Motorrad oder eBike: jeder Entfernungskilometer wird mit 30ct berücksichtigt

  • 0
    Wohnen im Alter
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Wie genau ist die "Gebundenheit" im Vertrag geregelt? und mit was begründet? Meines Wissens sind nur aus besonderen Gründen Mietmindestzeiten bzw. Zeitmietvertrag rechtens:

    1. bei vereingbarter Staffelmiete
    2. bei Zeitmietverträgen die der besonderen Begründung befürden (z.B. Zwischenmiete für 1/2 Jahr einer Ferienwohnung)
    3. bei individual-Mietverträgen sofern diese von beiden Parteien ausgehandelt wurden (z.B. der Vermieter installiert auf wunsch eine neue Küche, der Mieter verzichtet auf sind ordentlichen Kündigungsrecht für 3 jahre)
    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage

    ich korrigiere mich und schließe mich gammoncrack an.

    Zitat: "Man kann also wechselseitig (Mieter und Vermieter) längstens für die Dauer von 45 Monaten (ab Vertragsbeginn) auf das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichten." ( quell http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verzicht.htm )

  • 2
    Vermietung an nicht geheiratete Ex wie an Verwandtschaft möglich (66 %-Regelung) ?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Ja und Ja, wenn ein Mietvertrag wie für normale Mieter geschlossen wird und die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichmiete beträgt.

    PS/TIP: Würde nicht ganz dir 66% ausreizen sondern auf ca. 70% gehen. Vergleichen mit mancher Neuvermietung von 140% der ortsüblichen Vergleichmiete wäre das die hälfte des Neuvermietungspreises - jedoch zählt für die steuerliche Anerkennung nur die ortsüblichen Vergleichmiete

  • 1
    Privatrentenversicherung - Banksparplan oder Fondssparplan?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Vorab: beides geht auch ohne Versicherung: Du kannst und darfst auch selber Fondssparpläne anlegen und/oder einen Banksparplan.

    für langfristiges Sparen (und Investieren) halte ich solide Sachwerte in Form von guten Aktien-Fonds bzw. ETFs für eine der besten Möglichkeiten; Man muss aber Schwankungen aushalten können und sich damit beschäftigen oder dies in gute Hände geben.

    Banksparpläne schwanken nicht und haben wenig Kosten/gebühren, jedoch auf lange sicht eine magere und z.T. negative Real-Verzinsung (wenn man die Inflation berückscihtig). Daher eigen sich Banksparpläne für Zielsparen wie : in 5Jahren ein Auto, in 10Jahren Immobili usw. aber hat man mehr Zeit sind Aktienfonds meist (nicht immer) besser.

    Außnahme: Garantie- und Riesterprodukte: Wegen der Kapitalgarantie verkaufen viele Fonds-Rieserprodukte die Fonds wenn die kurse niedrig sind (weil Sie ja das eingezahlte Kapital garantieren müssen) und realisieren damit Verluste: Schlimmer noch wenn die dann auch nicht (rechtzeitig) Re-Investieren bleiben diese Verluste bis zum Ende bestehen und werden nur nominell über "sichere" Anlagen ausgegleichen. Daher können hier meiner Meinung nach viele Riester-Banksparpläne besser sein als Riester-Fondssparpläne.

  • 2
    Sollte man einen guten Zinssatz zur Baufinanzierung über 20 Jahre festschreiben?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Wenn Du die Immobilie sehr wahrscheinlich in 10 oder 15 Jahren abzahlen kannst und willst, sind 20Jahre zu lang. Auch wenn die 20Jahre Sollzinsbindung viel teuer sind als 15Jahre könne 20Jahre zu lang sein.

    Falls Du aber eher die vollen 20Jahre (oder noch länger) brauchen wirst, bieten 20 Jahre Sollzinsbindung eine ziemlich gute Zins- und Planungssicherheit: für 20Jahre wird sich Dein Zinssatz nicht ändern!

    Du solltest aber versuchen dann mit den 20Jahren auch auszukommen. Zur Flexibiliesierung sollten Tilgungsänderungen und Sondertilgungen einige male kostenlos möglich sein.

    Info/TIPP: Als Verbraucher hat man nach 10Jahren ein sondernkündigungsrecht: Du darfst also nach 10 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten den Vertrag ohen Vertragsstrafe (Vorfälligkeitsentschädigung) kündigen - die Bank aber nicht :)

  • 5
    Kommt man mit 15km Fahrtweg zur Arbeit schon über den Pauschbetrag?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Bei 15km einfache Wegstrecke (hinweg) ergibt sich mit der Entfernungspauschale von 30ct/km:

    • 15km x 0,30€/km = 4,50€ je Arbeitstag
    • 4,50€ je Arbeitstag x 220 Arbeitstage (5Tage-Woche) = 990€

    Es reicht also bei 220 Arbeitstagen knapp nicht, jedoch ab 223 Arbeitstage. Außerdem können - sofern angefallen und nachweisbar - weitere Ausgaben/Kosten wie Gewerkschaftsbeiträge, Fachbücher und 50% des auch beruflich genutzen privaten Computers als Werbungskosten abgesetzt werden.

    Aber der Steuereffekt ist dann doch eher gering: bei einem angenommen Grenzsteuersatz von 32% (ca. 30.000 zu versteuerndes Einkommen, was ganz grob ca. 40.000€ Jahresbruttoeinkommen entspricht), werden für 1100€ Werbungskosten 32€ Steuern erstattet: 32% von 100€ Werbungskosten über der Werbungskostenpauschale

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Hey, großartige Antwort! Sogar mit Grenzsteuersatzüberlegung. Einfach super!

    Hier ist für alle der Link zum Grenzsteuersatz: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

    Das beste ist, dass sich die Steuerersparnis noch durch Soli und evtl. KiSt erhöhen kann:-))

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    = 990€

    Plus 16 Euro Kontoführungsgebühr = 1.006 Euro. Et voilá - die große Sause kann beginnen.

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Wer zahlt denn heute noch Kontoführungsgebühr? Und vor allem 16 Euro für beruflich veranlasste Buchungen?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Die musst du nicht zahlen. Der Ansatz ist eine Pauschale.

  • 2
    Kann man auch zu einem späteren zeitpunkt noch auf eine Riesterimmobilienförderung umsteigen?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    nach aktueller Gesetzteslage ist die Entnahme des Guthabens aus einem (beliebigen) Riestervertrag für die selbstgenutze Immobilie nur an zwei Stellen möglich:

    • entweder zum Erwerb/kauf/bau einer selbstgenutzen immobilie
    • oder direkt vor Rentenbeginn zur Entschuldung der selbstgenutzen immobilie (Tilgung Restschuld)

    Es wird aber daran gearbeitet, die Regelungen aufzuweichen und jederzeit die Entnahme von Kapital für die selbstgenutzen immobilie zu erlauben.

  • 2
    Wer wird vom Anspruch auf die Riester Förderung ausgenommen?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    unmittelbar förderberechtig sind alle die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten sowie Beamte. Dazu zählen im prinzip alle Arbeitnehmer, Auszubildende aber auch ALG1, ALG2, und Krankengeld-Bezieher. eine genaue Aufstellung findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente#Personenkreise

    mittelbar förderberechtig sind Mensen die selbst keinen Anspruch auf Riesterförderung haben (z.B. Selbsständige oder Freiberufler), aber deren Ehepartner riesterförderbereichtig sind und riestern

    Ausgenommen sind also alle nicht rentenversicherungspflichtige:

    • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
    • Angestellte/Selbständige mit berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten – sogenannte verkammerte Berufe)
    • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
    • Altersrentner
    • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit
    • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

    (sofern diese nicht mittelbar förderberchtig sind, da dessen Ehepartner riestert)

  • 2
    Kann man Riester-Guthaben für eine Baufinanzierung verwenden?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Ja, selbstgenutzes Wohneigentum ist auch riester-förderbar

    • das (verfügbare) Guthaben eines Riestervertrags kann und darf für den Kauf/Bau einer selbstgenutzen Immobilie entnommen und eingesetzt werden
    • und man darf am Ende der Riester-Ansparzeit das Guthaben entnehmen, um die Restschuld der selbstgenutzen Immobilie zu entschulden
    • der Anbieter darf eine "Wechselgebühr" von bis zu 150€ dafür verlangen
    • das Geld wirkt dann aber wie Eigenkapital, da es ja bereits angespart wurde und für diesen Zweck (Kauf Immobilie) verfügbar ist

    Der entnommene Anteil wird dann als "Wohnriester" geführt, das heißt die Entnahme wird auf ein virtuelles Wohnförderkonto gebucht und dort mit 2% verzinst. Dieses Wohnförderkonto ist bei Renteneintritt dann zu versteuern (=> nachgelagerte Besteuerung). Aber jeder Riestervertrag ist während der Rentenphase zu versteuern.

    PS: es wird sogar daran gearbeitet, jederzeit die Entnahme von Riesterguthaben für selbstgenutzes Wohneigentum zu erlauben und die verzinsung des virtuellen Wohngeldkontos von derzeit 2% p.a. auf 1% p.a. zu senken ...