Ich glaube, in dem Fall wärst du dazu verpflichtet gewesen, zumindest eine Parkscheibe zu benutzen, damit die Politessen sehen, dass du nicht länger als die vorgeschriebene Maximalparkzeit dort gestanden hast. Ich denke also, dass du wahrscheinlich zahlen musst. Aber vielleicht sind sie auch kulant, wenn du deinen Fall erklärst. Probier's einfach mal!

...zur Antwort

Die Obergrenze für eine steuerfreie Einfuhr liegt seit Anfang des Jahres bei 430 Euro. Und zwar ist damit der Kaufpreis in dem Land gemeint, in dem das Produkt gekauft wurde. Also in deinem Fall der Betrag, der auf der US-Rechnung steht. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass sich die 430 Euro auf den gesamten Wert aller einführten Waren bezieht. Wenn dein Sohn also einen Laptop für 400 Euro mitbringt, und dazu noch einen Scanner für 150, dann ist er über der Grenze und darf die Sachen nicht zollfrei einführen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.