Also erstens würde ich schon in die Steuerklasse 3 wechseln, da dann einfach mehr monatlich übrig bleibt. Die Kilometer würde ich mir nicht als Freibetrag eintragen lassen, da bei Steuerklasse drei am Jahresende wahrscheinlich eine kleine Steuernachzahlung anfällt und du diese dann mit Angabe deiner gefahrenen Kilometer und evtl. sonst noch angefallenen Werbungskosten steuermindernd abrechnen kannst, sodass es zu keiner Nachzahlung kommt oder sogar eine Erstattung entsteht. Steuerlich gesehen geht so nichts verloren, es kommt auf das selbe hinaus. Aber keine Nachzahlung zu haben ist doch auch schön. Das Kind lässt du beim Finanzamt eintragen. In Hinsicht auf das Kind und eines eventuellen Erziehungsurlaubs deinerseit hätte die Steuerklasse 3 noch den Vorteil, weil bei der Berechnungsgrundlage für das Erziehungsgeldes während deines Urlaubs das Nettogehalt der letzten 12 Monat zugrundegelegt wird. Bei Klasse 3 hast du ja dann mehr Netto.
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Rein aufgrund einer Vermutung, darf der Arbeitgeber das Kindergeld schon mal garnicht zurückfordern. Da müssen schon Nachweise vorliegen. Aber gut. Da bei der Steuererklärung meines Wissens das Zuflussprinzip gilt, ist das Kindergeld dann in der Erklärung anzugeben, wenn es tatsächlich geflossen ist, also in eurem Fall 2011.
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