Wenn Sie Aktien einer Aktiengesellschaft besitzen, die zu einer Hauptversammlung einberufen hat, informieren wir Sie darüber automatisch in Ihrer Post-Box im Internetbanking bzw. per Brief.So einfach bestellen Sie Ihre Eintrittskarte:Alle Informationen zur Hauptversammlung der Gesellschaft finden Sie direkt im Internetbanking + Brokerage. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein und wählen den Menüpunkt "Service" / "Depot-Verwaltung" / "Hauptversammlungen" aus. Eine telefonische Bestellung ist ebenfalls möglich. Sie erhalten die Eintrittskarte nach Ihrer Bestellung kostenlos zugesandt. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Eintrittskarten aufgrund von Stichtagen und Postlaufzeiten einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn die Eintrittskarte einmal nicht pünktlich zur Hauptversammlung bei Ihnen eintrifft, können Sie die Eintrittskartennummer im Internetbanking + Brokerage abrufen oder telefonisch bei der ING-DiBa erfragen. Diese Nummer inkl. Personalausweis dient in diesem Fall als Zugangsberechtigung.

...zur Antwort

Zu dem gesagten lässt sich zusätzlich noch sagen, dass auch eine Bank eine gewisse Fürsorgepflicht hat. sollte sie dieser nicht nachkommen, könnte für die Angehörigen bzw. Der Kontoinhaberin Schadensersatzpflichten entstehen... Das könnte sogar soweit gehen, dass die Bank Deiner Mutter das Konto kündigt, falls keine Schutz für Deine Mutter eingerichtet wird.

...zur Antwort

Managementgebühr: 0,08333% pro Monat (1% p.a.) Quelle: final terms dx8dax - genaue Basis ist da aber leider nicht angegeben. Gehe davon aus, dass der strukturierer/händler es täglich abzieht vom kurs......

Ha! "Gutes altes Kiid"

Laufende Kosten Der Indexsponsor erhebt eine Indexgebühr. Diese wird durch die Reduzierung des Bezugsverhältnisses von 0,08333 % des vorausgehenden Bezugsverhältnisses monatlich vom Emittenten gegenüber dem Anleger in Abzug gebracht.

...zur Antwort

Hallo ghtkr,

Interessant wäre neben Dem Wert auch den Namen Deiner Bank zu wissen...

Eigentlich sollte das "Problem", dass die Aktien nicht mehr in Deutschland gehandelt/gelistet werden durch einen Lagerstellenwechsel lösbar sein.... Die sollen Dir doch mal die Lagerstellen und den (eigemtlich üblichen) Globalcustodian nennen.

Wenn Du das hast, meld Dich nochmal, dann kann man weitersehen.

LG L

...zur Antwort

Hallo Tara,

Bei der Frauenvermögensverwaltung stören mich seit Jahren ein paar Punkte... Sind aber keine Punkte die sich auf eine mögliche Beratung(squalität) beziehen.

1.) FrauenVERMÖGENSVERWALTUNG das bedeutet in meinem Sprachgebrauch immmer Finanzportfolioverwaltung und BAFIN-Lizenz..... Die ist bei der FV meines Wissens nicht gegeben

2.) ich finde noch nicht mal eine Haftungsdach Anbindung.....

3.) FV wollte groß wachsen und sich zur Frauenbank weiterentwickeln.... Ist immer noch nichts drauß geworden, bzw. Wird nicht mehr angestrebt.... Ist meiner Ansicht nach eine 1-Frau AG, die schon zweimal Genussscheine Ausgegeben hat..... Nicht gerade der Traum meiner Schlaflosen Nächte.....

Auszug aus dem Jahresbericht 2011

Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2011 EUR 50.000 und ist eingeteilt in 10.000 Namensaktien zum Nennwert von je EUR 5. Alle Aktien werden von Frau Astrid Hastreiter, München, gehalten.

Der Jahresabschluss 2010 wurde vom Aufsichtsrat am 8. November 2011 festgestellt. Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 34.415,35 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Vertrieb der Genussschein-Emission wurde per 28.02.2009 planmäßig beendet. Die Genussscheine wurden auf der Basis des bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht (BaFin) hinterlegten, dort nach dem Verkaufsprospektgesetz auf Vollständigkeit geprüften und am 5. November 2005 genehmigten Prospekts gezeichnet. Es wurden im Berichtszeitraum keine Genussscheine ausgegeben. Die bis 2009 ausgegebenen Genussrechte nehmen am Verlust der Gesellschaft bis zur vollen Höhe teil. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Ferner sind die Genussrechtsgläubiger im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurückgetreten. Die Genussrechte sehen eine Grundverzinsung in Höhe von 8% p.a. des Nennbetrags vor. Durch die Grundverzinsung darf sich kein Jahresfehlbetrag ergeben. Darüber hinaus sind die Genussrechte an 30% des Jahresüberschusses nach Steuern, aber vor Gewinnverwendung beteiligt. Im Falle eines Jahresfehlbetrages wird das Genussrechtskapital bis zur vollen Höhe vorrangig zu den gegen Ausschüttung geschützten Eigenkapitalbestandteilen (z.B. Grundkapital) vermindert. Insgesamt sind zum 31. Dezember 2011 9.133 Genussrechte ausgegeben.

LG L

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.