Bei Folgerenten zählt weiterhin das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.

Du kannst die Angaben wie gewohnt eintragen.

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Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es zwei unterschiedliche Gebiete.

Einmal geht es um den Hinzuverdienst.

Verdient man über die 450 Euro monatlich, wird die Rente je nach Verdiensthöhe um einen bestimmten Anteil gekürzt oder gar nicht gezahlt.

Wenn du also mehr als die 450 Euro erarbeitest, wird die Rente entsprechend gekürzt und wieder neu berechnet, sobald du weniger verdienst und das der Rentenversicherung auch mitteilst.

Dann geht es um die medizinische Einschätzung.

Ist die Rentenversicherung der Meinung, du könntest aus gesundheitlichen Gründen nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Liegt deine Leistungsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden, bist du teilweise erwerbsgemindert.

Diese Einschätzung wird überprüft, wenn du während des Rentenbezugs wieder regelmäßig mehr als 3 Stunden am Tag arbeitest.

Ein Versuch, wieder voll zu arbeiten, wird den Rentenanspruch nicht sofort erlöschen lassen, sondern führt nur dazu, dass die Rente aufgrund der Hinzuverdienstgrenzen nur zum Teil oder gar nicht mehr gezahlt wird.

Man will ja niemanden dran hindern, auszuprobieren, ob man noch arbeiten kann.

Da es vielerlei Ausgestaltungen gibt, solltest du die Frage am besten in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung klären oder dir eine schriftliche Antwort erbitten, indem du schreibst: Ich hätte die Möglichkeit, ........(deine Idee beschreiben). Wie wirkt sich das auf meine Rente aus?

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Er und seine Frau müssen sich entscheiden, wer die Kindererziehungszeit für diesen Zeitraum angerechnet bekommen soll. Falls sie bei ihm angerechnet werden sollen, muss der Vordruck V 820 vor bzw in den ersten zwei Monaten seiner Erziehungszeit zur Rentenversicherung geschickt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0820.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Da ich jetzt nicht alle Konstellationen beschreiben möchte, würde ich einen Anruf beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung empfehlen.

Die Nummer ist die 0800 1000 4800.

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Wenn der Nebenjob schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde, hat er keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Solange weniger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird, besteht Arbeitslosigkeit im Sinne der Arbeitslosenversicherung.

Anders sähe es aus, wenn sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob beginnen würde.

Dann würde das Gehalt auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

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Solange die Krankenkasse dich nicht auffordert, einen Reha-oder Rentenantrag zu stellen, solltest du weiterhin Krankengeld beziehen, denn das ist normalerweise höher als die Rente.

Du kannst auch während der Krankschreibung Altersrente mit Rentenbeginn Dezember 2013 beantragen, ohne gesund geschrieben zu sein.

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Ein Minijob wird der Deutschen Rentenversicherung immer gemeldet, da ist es egal, ob man den eigenen Beitrag zahlt oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Wenn eine Altersrente gezahlt wird, ist man versicherungsfrei und braucht keinen eigenen Beitrag zu zahlen.

Die Deutsche Rentenversicherung interessiert der Nebenjob nur im Bezug auf die Einkommensanrechnung auf die eigene Rente.

Inwieweit die Rentenversicherung dein Einkommen für das Amtsgericht überwachen kann, weiß ich nicht, ich glaube es eher nicht.

Wenn es so wäre, würden sie die Einkünfte zusammenrechnen und einen Rententeil ans Amtsgericht zahlen.

Es ist deine Aufgabe, deine Einkommen dem entsprechenden Gericht zu melden.

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Es kommt auf die Art des Praktikums an, ob es für das Studium vorgeschrieben oder ein freiwilliges ist.

Hier findest du weitere Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232696/publicationFile/54364/tipps_fuer_studenten.pdf

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Nein, man kann beim gleichen Arbeitgeber keinen Minijob neben seinem normalen Job haben.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html

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Da die Krankenkasse die Reha nur übernimmt, wenn sie von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird, solltest du den Antrag bei der Rentenversicherung stellen, wenn eine Reha nötig ist.

Du würdest keine Rente beziehen, wenn deine Erwerbsminderung durch eine Reha zu beheben gewesen wäre. Deshalb wird der Antrag vermutlich von der Rentenversicherung abgelehnt werden und die Reha kann über die Krankenkasse laufen.

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Neben der Vollrente kann man bis zu 450 Euro monatlich verdienen.

Es gibt auch die Möglichkeit, Teilrenten in Höhe von 1/3, 1/5 oder 2/3 der Vollrente zu beziehen.

Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach den Einzahlungen der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Es gibt auch Mindesthinzuverdienstgrenzen.

Lass dich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

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Das ist so nicht richtig, passiert aber mit der Rente nach dem Sterbemonat, weil die Meldung des Einwohnermeldeamts schneller beim Rentenservice eintrudelt als der Antrag auf Auszahlung des Sterbevierteljahrs. Normalerweise wird der zurückgebuchte Betrag innerhalb von ein paar Tagen wieder auf das Konto überwiesen.

Weitere Informationen gibt es beim Renten Service der Deutschen Post. Kostenpflichtige Telefonnummer: 01803 12 45 78.

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Ich habe dazu dies hier gefunden:

Sind die Eltern nicht verheiratet, leben sie getrennt oder sind sie geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. Folgende Fälle sind möglich:

  • Beide Elternteile haben Anspruch auf das Kindergeld, leben jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Das Kindergeld wird an denjenigen ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dieser Elternteil erhält dann auch die Kinderzulage.

  • Beide Elternteile haben Anspruch auf das Kindergeld und leben in einem gemeinsamen Haushalt: Die Elternteile müssen untereinander bestimmen, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Bei zwei Kindern dürfen Sie ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zuordnen. Will nur ein Elternteil einen Altersvorsorgevertrag abschließen, sollte man darauf achten, dass dieser Elternteil das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Sonst verschenkt man die Kinderzulage und damit bares Geld vom Staat.

  • Wechselt der Kindergeldempfänger innerhalb eines Kalenderjahres, bekommt die Kinderzulage der Elternteil, an den im betreffenden Jahr zuerst Kindergeld gezahlt worden ist. Hat z.B. der Vater von Januar bis April 2003 das Kindergeld erhalten und ab Mai die Mutter, steht die Kinderzulage für 2003 dem Vater zu, und zwar in voller Höhe!

http://www.wiwi-treff.de/home/index.php?mainkatid=3&ukatid=3&sid=311&artikelid=1263&pagenr=2

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

Hier geht es weiter: http://www.channelpartner.de/recht/2585973/

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Du kannst die Schule und die Uni anschreiben und dir die Zeiten auf diesem Formular bestätigen lassen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/54920/publicationFile/21491/V0510.pdf

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